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Das Staatsbürgerschaftsprogramm auf Malta "für aussergewöhnliche Dienste" bietet Personen Unionsbürgerschaft, die (i) einen aussergewöhnlichen Beitrag für die Republik Malta oder (ii) für die Menschheit geleistet haben oder (iii) von aussergewöhnlichem Interesse für Malta sind oder (iv) bereit sind, durch eine aussergewöhnliche Direktinvestition zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Maltas beizutragen.
Programmbeginn | November 2013: "Individual Investor Program" (IIP) |
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Kompetente Behörde | Community Malta Agency ("Agenzija Komunità Malta") |
Regeländerung 1 | Januar 2014 (Einführung eines 12-monatigen Wohnsitzkriteriums) |
Regeländerung 2 | November 2020: Umbenennung des Programms in "Staatsbürgerschaft für aussergewöhnliche Leistungen" (Einführung eines 36-monatigen Aufenthaltskriteriums und einer 5-jährigen "Probezeit" für die Staatsbürgerschaft) |
Popularität | Seit der Einführung gingen rund 2'000 Anträge ein, von denen 75% genehmigt wurden |
Erneuerung Reisepass | Alle 5 Jahre für weitere 5 Jahre |
Einkommen, Dividenden, Kapitalgewinne | Progressiv von 0 bis 35% |
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> Personen, die in Malta ansässig, aber nicht ansässig sind, sind auf Quellen- und Überweisungsbasis steuerpflichtig, dh sie unterliegen nicht der Besteuerung von Einkommen und Kapitalgewinnen, die außerhalb Maltas entstehen oder erhalten werden.
Einkommen, Kapitalgewinne | 35% |
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> Personen, die in Malta ansässig sind, aber keinen Wohnsitz in Malta haben, sind nach dem Quellen- und Überweisungsprinzip steuerpflichtig, d. h. sie sind nicht für Einkommen und Kapitalerträge steuerpflichtig, die außerhalb Maltas erzielt oder erhalten wurden.
Stempelsteuer | 5% des Immobilienwertes |
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1) Der Hauptantragsteller muss (i) über 18 Jahre alt sein und (ii) seit mindestens 3 Jahren (in Ausnahmefällen 1 Jahr) vor der Beantragung der Staatsbürgerschaft in Malta ansässig gewesen sein.
2) Der Antragsteller muss eine nicht rückzahlbare ausserordentliche Direktinvestition in Malta tätigen:
3) Der Hauptantragsteller muss eine maltesische Wohnimmobilie im Wert von €700'000 besitzen (wird von ca. 10% aller Antragsteller ausgewählt) oder einen maltesischen Mietvertrag für eine angemessene und geeignete Wohnimmobilie für die Familiengrösse des Antragstellers im Wert von mindestens €16'000 pro Jahr und mit einer Mindestmietdauer von 5 Jahren vorlegen (wird von ca. 90% der Antragsteller ausgewählt).
> Die Immobilie darf nicht (unter)vermietet oder verkauft werden. Die gekaufte Immobilie kann jedoch während der Haltedauer in eine gleichwertige Immobilie umgewandelt werden.
4) Bewerber um die maltesische Staatsbürgerschaft müssen ein Gesundheitszeugnis vorlegen, das von einem anerkannten Arzt, einer Klinik, einem Krankenhaus, einer medizinischen Einrichtung oder einem Gesundheitsinstitut ausgestellt wurde und in dem bescheinigt wird, dass alle Bewerber (i) bei guter Gesundheit sind und (ii) nicht an einer ansteckenden Krankheit leiden und (iii) wahrscheinlich keine Belastung für das maltesische Gesundheitssystem darstellen.
5) Antragsteller, die eine maltesische Aufenthaltsgenehmigung beantragen (die Voraussetzung für die maltesische Staatsbürgerschaft ist), müssen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz in Höhe von mindestens €50'000 für den Hauptantragsteller und jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen nachweisen sowie den Nachweis erbringen, dass diese Versicherung auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden kann.
6) Bewerber um die maltesische Staatsbürgerschaft müssen ein örtliches maltesisches polizeiliches Führungszeugnis sowie ein internationales "police conduct certificate" (d. h. ein einwandfreies Führungszeugnis einer nationalen Strafverfolgungsbehörde) aus einem Land vorlegen, in dem sie sich in den letzten zehn Jahren mindestens sechs Monate lang aufgehalten haben.
Der Antragsteller oder ein Angehöriger:
DUE DILIGENCE | |
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Hauptantragsteller | €15'000 |
Familienmitglied | €10'000 pro Person |
ANTRAG AUFENTHALTSBEWILLIGUNG | |
E-Residenzkarte (Hauptantragsteller) | €5'000 |
E-Aufenthaltskarte (Familienmitglied) | €1'000 pro Person |
ANTRAG AUF STAATSBÜRGERSCHAFT | |
Bearbeitungsgebühr | €1'000 pro Person |
Passgebühr | €500 pro Person |
1) Antrag auf Eignungsprüfung
Eignungsprüfung
> Ermächtigung zur Einreichung eines vollständigen Antrags.
2) Antrag auf eine maltesische Aufenthaltsgenehmigung
> Beantragung einer E-Residence Card (gültig für 18 Monate), Zahlung der nicht erstattungsfähigen Gebühren für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung.
> Nach 10 Arbeitstagen: Gespräch mit einem Regierungsbeamten in Malta, Übermittlung der biometrischen Daten durch alle Antragsteller älter als 12.
3) Antrag auf maltesische Staatsbürgerschaft:
4) Due-Diligence-Prüfung der Agentur
> Ausstellung einer grundsätzlichen Genehmigungsurkunde
> Innerhalb von 4 Monaten: Vorlage einer beglaubigten Kopie des Kauf- oder Mietvertrags sowie des Nachweises, dass die außergewöhnliche Direktinvestition getätigt wurde.
> Innerhalb von 6 Monaten: Ausstellung der Einbürgerungsurkunde, sofern der Antragsteller einen Treueeid auf die Republik Malta geleistet hat, der auch einen Eid auf die Verfassung Maltas beinhaltet. Darüber hinaus müssen sich die neuen maltesischen Staatsbürger verpflichten, für einen Zeitraum von 5 Jahren die einschlägigen Pflichten im Zusammenhang mit der Staatsbürgerschaft zu erfüllen.
> 5-Jahres-"Probezeit": Während der ersten fünf Jahre nach der Einbürgerung unterliegen neue maltesische Staatsbürger einer verstärkten Überwachung durch die Behörde und können jederzeit aufgefordert werden, zusätzliche Informationen zu liefern und in einem Gespräch weitere Fragen zu beantworten.
> QUOTA REGIME (2021-): Zielquote von 1'500 erfolgreichen Bewerbern (ohne Familienangehörige), die im Rahmen des reformierten maltesischen Wirtschaftsbürgerschaftsprogramms aufgenommen werden sollen, jedoch nicht mehr als 400 erfolgreiche Bewerber pro Jahr.
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