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Wohnsitz Österreich

Café Central, Herrengasse 14, Wien

Steuersitz Österreich: Wohnsitz durch Investition und österreichisches goldenes Visum


Rot-Weiss-Rot – Karte
("Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit")

Wohnsitz in Österreich beantragen

Beschreibung der österreichischen Aufenthaltsbewilligung für Investoren


Die österreichische Rot-Weiss-Rot-Karte ("Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit") bietet nicht-EU/EWR-Bürgern (hier) und ihren Familien eine (i) befristete österreichische Aufenthaltserlaubnis (auch bekannt als goldenes Visum für Investoren in Österreich) und nach 5 Jahren (ii) Daueraufenthalt in der EU und nach 6 Jahren (iii) österreichische Staatsbürgerschaft.


Der 10 Jahre gültige österreichische Reisepass und der österreichische Personalausweis (hier) geben Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht in allen Staaten der Europäischen Union einschliesslich Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und Grossbritannien.


Österreichische Pässe haben die gleiche burgunderrote Farbe wie andere europäische Pässe, wobei das österreichische Wappen in der Mitte des vorderen Umschlags erscheint. Jede Seite des österreichischen Passes zeigt im Hintergrund das Wappen eines Bundeslandes.


Der österreichische Pass ermöglicht visumfreies Reisen (bzw. Visum bei Ankunft) in 187 Länder. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist durch das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht eingeschränkt, d.h. ein zweiter Reisepass ist in Österreich im Prinzip mit wenigen Ausnahmen nicht erlaubt (hier).

Förderstelle Bezirksbehörden, Landeshauptmann, Innenministerium (in absteigender Reihenfolge)
Lebenszyklus Die österreichische Aufenthaltserlaubnis wird für ein Jahr ausgestellt
Nach einem Jahr Erste Verlängerung um ein weiteres Jahr
Nach 2 Jahren (wenn Deutsch Modul 1 erfüllt ist) Zweite Verlängerung für drei Jahre
Nach 5 Jahren (wenn Deutsch Modul 2 erfüllt ist) Ständiger europäischer Wohnsitz (für 5 Jahre)
Nach 6 Jahren (wenn Deutsch Modul 2 erfüllt ist) Österreichische Staatsbürgerschaft

Hauptvorteile des Lebens in Österreich


  • Der österreichische Aufenthaltstitel für Ausländer ermöglicht visumfreies Reisen im gesamten EU- und Schengen-Raum (hier)
  • In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer seit 2008. Dennoch unterliegen Erben, die Eigentum von ihren Verwandten erben, der Grunderwerbsteuer. Andere OECD-Länder, die keine Erbschaftssteuer erheben (Jahr der Abschaffung in Klammern) sind Australien (1979), Kanada (1972), Israel (1980), Mexiko (1961), Norwegen (2014), Neuseeland (1992), Slowakische Republik (2004), Tschechische Republik (2014) und Schweden (2004) (hier)
  • Im Rahmen des österreichischen goldenen Visums besteht keine Notwendigkeit, in potenziell illiquide Immobilien oder Finanzanlagen zu investieren
  • Anleger ohne Absicht auf europäischen Daueraufenthalt können ihren steuerlichen Wohnsitz ausserhalb Österreichs beibehalten
  • Im Rahmen der österreichischen Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Investoren ist österreichische Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren möglich (Deutsch Integrationsmodul 2 ist jedoch erforderlich), was eine relativ kurze Wartezeit ist im Vergleich zu anderen Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsprogrammen, wie z.B. dem australischen goldenen Visum (Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren) (hier), dem goldenen Visum in Gibraltar (britischer Pass nach 5 Jahren) (hier), dem goldenen Visum in Portugal (portugiesischer Pass nach 6 Jahren) (hier), dem griechischen goldenen Visum (Staatsbürgerschaft nach 7 Jahren) (hier), dem italienischen Aufenthaltsprogramm für wohlhabende Investoren (Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren) (hier), der carte de séjour in Monaco (Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren) (hier), dem goldenen Visum in Spanien (spanischer Pass nach 10 Jahren) (hier) und dem Aufenthaltstitel in der Schweiz für Investoren (Schweizer Pass nach 12 Jahren) (hier)

Nachteile des österreichischen goldenen Visums


  • Bewerber für die österreichische Rot-Weiss-Rote-Karte müssen (i) Grundkenntnisse der deutschen Sprache (A1) nachweisen oder alternativ (ii) einen Universitäts-, Fachhochschul-, Real- oder Berufsschulabschluss nachweisen
  • Bewerber für Daueraufenthalt EU nach 5 Jahren Aufenthalt in Österreich oder österreichische Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren Aufenthalt müssen mittlere Deutschkenntnisse (Deutsch Niveau B1 nach EU Referenzrahmen) nachweisen (hier)
  • Der österreichische Aufenthaltstitel gewährt während der ersten 5 Jahre des Aufenthalts in Österreich keinen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt (Stichwort "ausgenommen Erwerbstätigkeit")
  • Es besteht eine maximale Quote von 300 österreichischen Aufenthaltserlaubnissen pro Jahr, die nach dem Grundsatz "first come first served" vergeben werden (gemäss Datum und Uhrzeit der tatsächlichen Antragstellung)

Anwesenheitspflicht in Österreich


Bewerber, die sich für eine dauerhafte europäische Aufenthaltserlaubnis qualifizieren möchten, dürfen sich im 5-jährigen Vorfeld der Daueraufenthaltsgenehmigung nicht länger als 6 aufeinanderfolgende Monate (alternativ insgesamt 10 Monate) ausserhalb Österreichs aufhalten.


Die dauerhafte europäische Aufenthaltserlaubnis wird widerrufen, wenn ihr Inhaber mehr als 12 aufeinanderfolgende Monate ausserhalb EU/EWR verbringt.


> Unter besonderen (medizinischen, sozialen) Umständen, die im Voraus zu melden sind, kann die Abwesenheitsdauer auf 24 aufeinanderfolgende Monate verlängert werden.

Einkommensteuer in Österreich


Jährliches Einkommen Steuersatz
Unter €11'000 0%
€11'000 - 18'000 20%
€18'000 - 39'000 35%
€39'000 - 60'000 42%
€60'000 - 90'000 48%
€90'000 - 1 Mio. 50%
Über €1 Mio. 55% (bis 2025, dann 50%)
Kapitalertragssteuer auf Investitionen 27,5%

> In Österreich ansässige Personen werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, im Ausland ansässige Personen sind nur auf ihrem österreichischen Einkommen steuerbar.

Immobiliensteuer in Österreich


Grundsteuer 0,2% im Jahr (berechnet auf bis zum fünffachen des Immobilienwert)
Steuer Grunderwerb 3,5% (falls ausserhalb der Familie erfolgt)
Eintragungsgebühr im Grundbuch 1,1%
Steuer Immobilienertrag 4,2% (falls vor dem 31.03.2002 erworben)
30% (falls nach dem 31.03.2002 erworben)

Unternehmenssteuer in Österreich


Einkommen, Kapitalgewinne 25%

Anforderung des österreichischen Goldenen Visums


Antragsteller für das österreichische Visum für Investoren müssen folgende Bedingungen erfüllen:


1) Festes und regelmässiges Einkommen zur Deckung aller Lebenshaltungskosten ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe ("keine finanzielle Belastung einer österreichischen Gebietskörperschaft").


> Ein persönlicher Kontoauszug in EUR, aus dem ein Vermögen von mindestens €150'000 hervorgeht, das entweder (i) bei einer österreichischen Bank liegt oder (ii) gemäss Schreiben einer ausländischen Bank frei nach Österreich übertragbar ist.


> Das regelmässige monatliche Einkommen des Antragstellers muss das Doppelte des österreichischen Ausgleichszulagenrichtsatzes betragen:


  • Einzelbewerber | €966.65
  • Paar | €1'524.99
  • Kind | €149.15


2) Österreichischer Immobilien- oder Mietvertrag ("Rechtsanspruch auf eine Unterkunft"), der aufgrund der Familiengrösse des Antragstellers als angemessen gilt und für die gesamte Dauer der österreichischen Aufenthaltserlaubnis aufrechtzuerhalten ist.


3) Ein "alle Risiken abdeckender in Österreich leistungspflichtiger gesetzlicher oder privater Krankenversicherungsschutz".


4) Deutschkenntnisse ("Deutsch vor Zuwanderung") auf Niveau Deutsch A1 (hier) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für alle Bewerberinnen und Bewerber über 14 Jahre, ausgestellt von folgenden deutschsprachigen Instituten:


  • Österreichisches Sprachdiplom Deutsch - ÖSD (hier)
  • Goethe-Institut (hier)
  • Telc (hier)
  • Österreichischer Integrationsfonds (hier)


> Ausgenommen vom Nachweis ihrer Sprachkenntnisse sind (i) Kinder unter 14 Jahren sowie (ii) körperlich und geistig behinderte Angehörige (ein ärztliches Gutachten wird erfordert).


Nach dem österreichischen Integrationsabkommen müssen Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige nach zwei Jahren Aufenthalt ("im Fall eines Verlängerungsantrages") das Deutsch Integrationsmodul 1 (Stufe A2) auf eine der folgenden Arten absolvieren:


  • ÖSD Zertifikat A2 / Österreich (hier)
  • Integrationsprüfung A2 vom ÖSD (hier)
  • Äquivalent eines österreichischen Universitäts-, Fachhochschul-, Mittel- oder Berufsschulabschluss


> Personen, die (i) nach 5 Jahren "ununterbrochenen effektiven" Aufenthalts in Österreich einen Daueraufenthalt EU oder (ii) nach 6 Jahren die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen das Integrationsmodul 2 absolvieren, Deutsch Niveau B1 nach GER (hier).


> Zu den Familienangehörigen zählen (i) Ehegatten (eingetragene, gleichgeschlechtliche, Partner), die älter als 21 Jahre sind sowie (ii) unverheiratete minderjährige (Adoptiv-, Schwieger-) Kinder.

Erforderliche Unterlagen für die österreichische rot-weiss-rot-Karte


Um die österreichische goldene Aufenthaltsbewilligung zu beantragen müssen Investoren die folgenden Dokumente vorlegen (beglaubigt, apostilliert und von einem Gerichtsübersetzer ins Deutsche übersetzt):


  • Internationaler Pass
  • Geburtsurkunde
  • Passfoto (45mm x 35mm) (hier)
  • Heirats- oder Scheidungsurkunde (oder eingetragene Partnerschaft)
  • Zertifikat Hochschulabschluss (oder gleichwertiges Dokument)
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Kosten des österreichischen Investorenvisums


Bearbeitungs- und Due Diligence Gebühr €30'000 (beinhaltet Wohnungssuche, Kontoeröffnung bei österreichischen Bank sowie Bearbeitung des Dossiers Einwanderung)

Bearbeitungsdauer einer österreichischen Aufenthaltserlaubnis für Investoren


Januar: persönlicher Antrag beim (i) österreichischen Konsulat des Heimatlandes für ein österreichisches Einreisevisum Typ D, für alle einreisepflichtigen Antragsteller (hier) oder (ii) bei den örtlichen österreichischen Bezirksbehörden, für alle visumfreien Antragsteller (hier)


March / April: Entscheid, Biometrie, Ausgabe der österreichischen Aufenthaltserlaubnis

Factsheet zum Wohnsitz Österreich herunterladen

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