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Wohnsitz Schweiz

Kapellbrücke, Luzern, Schweiz, erbaut 1356

Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes in die Schweiz: Aufenthaltserlaubnis für Investoren sowie Arbeitsbewilligung für gut qualifizierte Spezialisten


Schweizer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)

Swiss Resident Foreign Nationals (B Permit)

Autorisation de séjour en Suisse (Livret B)

Permesso di dimora in Svizzera (Permesso B)

Schweizer Wohnsitz erlangen

1. Schweizer Wohnsitz für ausländische Investoren


Die Schweiz bietet Bürgern aus Nicht-EU/EFTA-Staaten Wohnsitz, falls diese bereit sind, eine Schweizer Startup-Firma (hier) zu gründen ("Inhaber eines Schweizer Unternehmens"), welches (i) Substanz hat (ii) innovativ ist und (iii) den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz entspricht.


> Im Schweizer Kanton Luzern leistet ein neu gegründetes innovatives Unternehmen einen Beitrag zu den wirtschaftlichen Interessen der Schweiz, wenn es in den ersten zwei Jahren seines Bestehens mindestens 3 neue lokale Arbeitsplätze schafft.

2. Schweizer Wohnsitz für qualifizierte ausländische Führungskräfte und Spezialisten


Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern (hier), auch "Drittstaatsangehörige" genannt, können über ihren künftigen Arbeitgeber eine Schweizer Arbeitsbewilligung oder ein Arbeitsvisum beantragen, wenn sie (i) über einen Universitätsabschluss oder eine gleichwertige höhere Ausbildung verfügen (ii) gut qualifiziert sind (Managementebene) (iii) über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (iv) den gleichen Lohn (hier) erhalten wie Schweizer Staatsangehörige und vor allem (v) schlüssig nachgewiesen werden kann, dass kein Schweizer oder EU-Bürger (inkl. Island, Liechtenstein und Norwegen) für die Stelle zur Verfügung steht (sog. "Arbeitsmarktprüfung"). Der offizielle Leitfaden für Ausländer, die in der Schweiz arbeiten möchten, kann unter diesem Link (hier) heruntergeladen werden.


Mit anderen Worten: Ein Antrag auf eine Schweizer Daueraufenthaltsgenehmigung für gut qualifizierte ausländische Arbeitskräfte erfordert gründliche Vorbereitung: die Einstellung des neuen Mitarbeiters muss den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz dienen.


Bei einem mehrjährigen Aufenthalt werden zudem auch Integrationskriterien wie (i) die berufliche und soziale Anpassungsfähigkeit (ii) Sprachkenntnisse und (iii) das Alter berücksichtigt. Von diesen Faktoren wird erwartet, dass sie zu einer nachhaltigen Integration in den Schweizer Arbeitsmarkt und das soziale Umfeld beitragen.


Wie verläuft das Antragsverfahren einer Schweizer Arbeitsbewilligung für ausländische Führungskräfte?


  1. Antragstellung: In der Schweiz ist der Arbeitgeber für die Einholung der Arbeitsbewilligung für seine Angestellten verantwortlich und muss die erforderlichen Unterlagen einreichen
  2. Kantonale Antragsprüfung: In der Regel reicht der Arbeitgeber einen Antrag bei den kantonalen Migrationsbehörden (hier) seines Sitzes ein
  3. Eidgenössische Gesamtprüfung: Wenn die kantonalen Behörden grünes Licht geben, wird das Gesuch zur endgültigen Genehmigung an das Eidgenössische Staatssekretariat für Migration - SEM (hier) weitergeleitet
  4. Erteilung eines Schweizer Arbeitsvisums: Auf der Grundlage der Genehmigung durch das SEM stellt die kantonale Migrationsbehörde dem ausländischen Schweizer Konsulat eine elektronische Visumgenehmigung aus, die der Bewerber abholen muss, wenn ein Einreisevisum erforderlich ist


> Selbstständig Erwerbstätige können eigenständig einen Antrag auf Schweizer Arbeitsvisum stellen.


Welche Dokumente sind für die Beantragung eines Schweizer Arbeitsvisums erforderlich?


Um eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz für einen neuen Mitarbeiter zu erhalten, muss der Arbeitgeber in einer Schweizer Amtssprache oder in Englisch folgende Unterlagen einreichen:


  1. Kantonales Antragsformular, das von der jeweiligen kantonalen Website heruntergeladen werden kann
  2. Stellenbeschreibung (Aufgabenkatalog) und Informationen über das antragstellende Unternehmen
  3. Mindestens vom Arbeitgeber unterzeichneter Arbeitsvertrag (von den Schweizer Behörden als verbindlich erachtet)
  4. Datierte Bestätigung, dass die Stelle vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) und über das European Employment Services Network (EURES) ausgeschrieben wurde (hier)
  5. Kopien von Stellenanzeigen, die in Fachzeitschriften, nationalen Wochen- oder Tageszeitungen in der Schweiz, spezialisierten Online-Portalen und sozialen Medien (wie LinkedIn) veröffentlicht wurden
  6. Informationen über andere Bemühungen zur Stellensuche in der Schweiz und in der EU/EFTA (wie in der jeweiligen Branche üblich)
  7. Bestätigung eines beauftragten Arbeitsvermittlers über den Rekrutierungsprozess
  8. Informationen über eingegangene Bewerbungen (detaillierte Liste der Bewerber mit Nationalität, Ausbildung, Datum der Bewerbung und Ablehnungsgründen)


> In Schweizer Berufen mit ausgeprägtem Fachkräftemangel kann davon ausgegangen werden, dass das inländische Potenzial ausgeschöpft ist und die oben genannten Schritte 4 bis 8 nicht erforderlich sind. Es liegt in der Verantwortung des Antragstellers, die Art des Mangels darzulegen, und die Behörden haben einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob das inländische Potenzial ausgeschöpft ist. Vorübergehende konjunkturbedingte Schwankungen stellen keinen Fachkräftemangel dar.


Zum 01.02.2023 bestand in der Schweiz in folgenden Berufen (hier) ein ausgeprägter Fachkräftemangel:


  • Führungskräfte (Kaderpositionen) in der Informations- und Kommunikationstechnologie, in der Unternehmensberatung, in der Finanz- und Versicherungsbranche, in der Maschinen-, Elektro-, und Metallindustrie und in der Produktion von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen sowie Nahrungsmitteln
  • Ingenieursberufe, Wissenschaftler und Forschende in mathematischen, naturwissenschaftlichen und technischen Bereichen sowie spezialisierte Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Berufe des Gesundheitswesens: Fachärzte, Assistenzärzte, spezialisiertes Pflegefachpersonal (bspw. Operationspflege, Akut- und Notfallpflege), Radiologieassistenzpersonal
  • Lehrkräfte an Hochschulen


Um eine Schweizer Arbeitsbewilligung zu erhalten, muss der gut qualifizierte Bewerber folgende Unterlagen vorlegen:


  1. Kopie des Reisepasses (mit beglaubigter Übersetzung)
  2. Tabellarischer Lebenslauf
  3. Universitäts- oder Hochschulabschluss sowie Arbeitszeugnisse (beglaubigte Übersetzung). Die beruflichen Qualifikationen müssen mit der neuen Tätigkeit übereinstimmen, die ausgeübt werden soll


> Bevor sie ihre neue Stelle in der Schweiz antreten können, müssen sich die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber innert 14 Tagen nach Ankunft in der Schweiz bei der Einwohnerkontrolle ihrer Gemeinde anmelden.


> Ausserdem müssen sie spätestens 3 Monate nach Ankunft in der Schweiz eine Krankenversicherung für sich und ihre Familie abschliessen.

Förderstelle Wirtschaftsförderung Luzern
Kompetente Behörde auf kantonaler Stufe Amt für Migration des Kantons Luzern
Kompetente Behörde auf eidgenössischer Stufe Staatssekretariat für Migration (SEM)
Jahreskontingente ca. 70 - 90 Plätze pro Jahr

Hauptvorteile Standort Schweiz


  • Die Schweiz hat sich in den letzten Jahren als Europas Drehscheibe für Rohstoffhandel und Handelsfinanzierung etabliert
  • Die Schweiz profitiert von niedrigen Unternehmens- und Einkommensteuern sowie der niedrigsten Mehrwertsteuer in Europa
  • Politische und wirtschaftliche Stabilität, Rechtssicherheit, gemässigtes Klima
  • Verfügbarkeit von kompetenten und hochdisziplinierten Arbeitskräften
  • In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragsteuer auf die Veräusserung von Aktien
  • Exzellente Infrastruktur, exzellentes Gesundheitssystem und Bildungssystem
  • 3 effiziente Flughafendrehkreuze (Zürich, Genf, Basel) fliegen die meisten europäischen und internationalen Destinationen an
  • Die Schweiz hat laut Boston Consulting Group das leistungsstärkste Bahnsystem in ganz Europa in Bezug auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

Was ist die Definition des steuerlichen Wohnsitzes in der Schweiz?


Ausschlaggebend dafür, ob eine Person in der Schweiz Steuern zahlen muss, ist ihr Wohnsitz.


Gemäss Art. 23 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (hier) ist der Wohnsitz einer Person der Ort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält. Entgegen der landläufigen Meinung kann eine Person zumindest nach Schweizer Recht nicht an mehreren Orten zugleich ihren Wohnsitz haben (Art. 23 Abs. 2 ZGB).


Die Absicht des dauernden Verbleibens (d.h. sich niederzulassen), wird anhand einer Reihe von Indikatoren gemessen, die in Art. 4 des OECD-Musterabkommens (hier) dargelegt werden. Sie tragen in ihrer Gesamtheit dazu bei, den Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person zu bestimmen. Dieser liegt dort:


  • wo die familiären Beziehungen der Person am stärksten sind (z. B. wo die Kinder der Person zur Schule gehen)
  • wo die Person regelmässig ihre arbeitsfreie Zeit verbringt (z.B. Hobbys, Beschäftigungen, Arzt- oder Zahnarzttermine, Fitnessstudio-Abonnement)
  • wo die Person soziale, kulturelle und politische Bindungen hat und Freundschaften pflegt
  • wo die Person am gesellschaftlichen Leben teilnimmt (z. B. Abstimmungen) oder ihr Vermögen verwaltet


Ein Arbeitsort für sich genommen gilt jedoch nicht als steuerlicher Wohnsitz in der Schweiz.


In der Regel begründet eine Person unabhängig von kurzen Unterbrechungen bereits dann einen steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz, wenn ein Aufenthalt von mindestens 30 Tagen mit einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, oder ohne eine solche Tätigkeit, wenn der Aufenthalt mindestens 90 Tage dauert.


Hingegen gilt eine Person mit Wohnsitz im Ausland, die sich ausschliesslich aus Bildungs- oder Gesundheitsgründen in der Schweiz aufhält, steuerlich nicht als in der Schweiz ansässig.

Wirtschaftseinheiten in der Schweiz


Rechtsform Merkmale
GmbH CHF 20'000 Aktienkapital
AG CHF 100'000 Aktienkapital
Offenlegung des Aktionärs
GmbH Ja
AG Nein
Wohnsitz des Direktors Schweiz (zwingend)

Anmeldung bei der Schweizer Mehrwertsteuer


Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über CHF 100'000 müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung - ESTV (hier) registrieren und innert 60 Tagen (hier) nach Quartalsende die Mehrwertsteuererklärung einreichen (hier).


Alles, was man über die Schweizer Mehrwertsteuer wissen muss, gibt es unter diesem Link (hier).

Schweizer Mehrwertsteuersätze


Die Schweiz und Liechtenstein erheben standardmässig einen Mehrwertsteuersatz von 7.70% für (i) die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein und (ii) die Einfuhr von Waren ("Einfuhrsteuer") und Dienstleistungen ("Bezugsteuer") in die Schweiz oder nach Liechtenstein.


Exporte von Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz oder Liechtenstein sind steuerbefreit.


Seit 2019 müssen Schweizer Unternehmen (mit einem weltweiten Umsatz von über CHF 500'000) eine geräteunabhängige Schweizer Radio- und TV-Abgabe zwischen CHF 160 und CHF 49'925 errichten. Die Berechnungsgrundlage der Gebühr ist der Vorjahresumsatz der Firma - Tarifkategorien (hier).

Wie hoch sind die Firmensteuern in der Schweiz je nach Kanton?

(letzte Aktualisierung Juni 2023)


Schweizer Kanton Tiefster Steuersatz Höchster Steuersatz Hauptort
Luzern 11,20% 13,20% 12,20%
Zug 11,80% 12,20% 11,90%
Schwyz 11,80% 14,40% 14,10%
Nidwalden 12,00% 12,00% 12,00%
Thurgau 12,20% 13,90% 13,20%
Glarus 12,50% 12,70% 12,50%
Schaffhausen 12,50% 14,50% 13,80%
Uri 12,60% 13,40% 12,60%
Freiburg 12,70% 14,70% 14,10%
Appenzell Innerr. 12,70% 12,70% 12,70%
Obwalden 12,70% 12,70% 12,70%
Basel-Stadt 13,00% 13,00% 13,00%
Appenzell Ausserr. 13,00% 13,00% 13,00%
Waadt 13,20% 14,10% 14,00%
Neuenburg 13,60% 13,60% 13,60%
Genf 13,60% 14,10% 14,00%
Solothurn 13,80% 16,30% 15,30%
St. Gallen 14,30% 14,30% 14,30%
Graubünden 14,80% 14,80% 14,80%
Jura 15,30% 16,70% 16,00%
Basel-Land 15,90% 15,90% 15,90%
Aargau 16,30% 16,30% 16,30%
Wallis 17,00% 17,10% 17,10%
Tessin 17,10% 19,50% 19,20%
Zürich 17,40% 20,30% 19,70%
Bern 19,40% 22,80% 21,00%
Quelle: NZZ

> Kapitalgewinne von Schweizer Unternehmen werden in der Regel als ordentliche Unternehmenseinkünfte zu den regulären Schweizer Einkommensteuersätzen besteuert.

Wie hoch ist die persönliche Einkommensteuer in der Schweiz?


Einkommensteuer (progressiver Satz) 15 - 25% (für durchschnittliche Einkommen)
Vermögenssteuer (gilt nur Nettovermögen über CHF 100'000) Von 0,13% in Nidwalden bis zu 1% in Genf (siehe Tabelle unten)
Kapitalgewinne (aus Aktien, Obligationen) Kapitalgewinne sind in der Schweiz steuerfrei

> Besitzt ein Dividendenempfänger mehr als 10% des Aktienkapitals der ausschüttenden Gesellschaft (qualifizierte Beteiligungen), so sind nur 60% dieser Dividenden steuerpflichtig.

Wie hoch ist die Schweizer Vermögenssteuer für Privatpersonen?


Die Schweiz erhebt eine jährliche Vermögenssteuer von 0,13% bis 1% je nach Schweizer Kanton und Gemeinde (siehe Grafik unten).


Die schweizerische Vermögenssteuer (offizielles Merkblatt hier) berechnet sich aus dem Marktwert aller weltweiten Vermögenswerte abzüglich aller weltweiten Schulden (per 31. Dezember):


  • Bankfähige Vermögenswerte
  • Bewegliches Eigentum (Autos, Boote, Flugzeuge, Gemälde, Kunstsammlungen usw.)
  • Trusts, Stiftungen, Lebensversicherungen usw.


> Weltweite Schulden (z.B. Hypotheken oder sonstige Kredite) sind vollumfänglich abzugsfähig.


> Ausländische Liegenschaften werden nur bei der Ermittlung des schweizerischen Vermögenssteuersatzes berücksichtigt (der progressiv ist), sind aber von der Steuer als solcher ausgenommen.


> Schweizer Immobilien werden zum normalerweise niedrigeren Steuersatz besteuert, der von den kantonalen Steuerbehörden des Liegenschaftsorts festgelegt wird.


> Von der schweizerischen Vermögenssteuer befreit sind Leasingvermögen, Rentenansprüche (in- und ausländische) und Hausrat (Möbel, Kleidung).


> Das Vermögen von Ehegatten und minderjährigen Kindern wird auf die Gesamtsteuerbemessungsgrundlage angerechnet (gemeinsame Anmeldung und Besteuerung).


> Die schweizerische Vermögenssteuer gilt auch für natürliche Personen, die vom Schweizerischen Pauschalsteuerregime (hier) profitieren - die Schweizer Kantone wenden unterschiedliche Berechnungsmethoden an.

Wie hoch ist die Schweizer Vermögenssteuer im kantonalen Vergleich?

(letzte Aktualisierung Juni 2023)


Schweizer Kanton Maximale Vermögenssteuer (Hauptort)
Nidwalden 0,13%
Obwalden 0,14%
Uri 0,20%
Solothurn 0,21%
Schwyz 0,23%
Appenzell Innerrhoden 0,25%
Luzern 0,26%
Zug 0,28 %
Thurgau 0,29 %
Graubünden 0,32%
Glarus 0,35%
Appenzell Ausserrhoden 0,41%
St. Gallen 0,44%
Aargau 0,44%
Schaffhausen 0,47%
Jura 0,57%
Tessin 0,58%
Bern 0,58%
Freiburg 0,60%
Wallis 0,63%
Zürich 0,66%
Neuchâtel 0,68%
Basel-Land 0,76%
Waadt 0,79%
Basel-Stadt 0,80%
Genf 1%

Schweizer Quellensteuer


Eine eidgenössische Verrechnungssteuer von 35% wird erhoben auf:


  • Dividenden an nicht Ansässige
  • Zinsen aus Schweizer Bankguthaben
  • Coupons aus Schweizer Emittenten von Obligationen
  • Erträge aus Schweizer Anlagefonds


> Bei in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen wird die Quellensteuer vollständig auf ihre schweizerische Steuerpflicht angerechnet.


> Einem ausländischen Zins- und Dividendenempfänger kann eine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewährt werden, wenn zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat des Empfängers ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht - die Schweiz hat derzeit DBA mit über 100 Ländern abgeschlossen (hier). Doppelbesteuerungsabkommen begrenzen die maximale Quellensteuer, die von den Vertragsstaaten erhoben werden kann (sog. "Sockelsteuer").

Neues Schweizer Erbrecht

(trat am 01.01.2023 in Kraft)


Die meisten Menschen hinterlassen keine Anweisungen, wer nach dem Tod ihr Vermögen erhalten soll. Tatsächlich fehlt in 75% aller Schweizer Erbschaftsfälle ein Testament. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften des schweizerischen Erbrechts.


Die Aufteilung des Nachlasses hängt davon ab, welche Angehörigen der Verstorbene hinterlässt. Einige als Zwangserben bezeichnete Verwandte (der überlebende Ehegatte oder eingetragene Partner, die Kinder oder, wenn keine Kinder vorhanden sind, die Eltern) haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, der sog. Pflichtteil. Der Pflichtteil bietet einen Mindestschutz, der durch kein Testament ausgehebelt werden kann.


Derzeit beträgt der Pflichtteil eines Nachkommen 75% seines gesetzlichen Erbanteils. Dieser ist definiert als der gesetzlich vorgesehene Nachlassanteil falls ein Testament fehlt.


Die Differenz zwischen dem gesetzlichen Anteil und dem Zwangserbanteil ist die verfügbare Quote, die dem Erblasser durch ein Testament frei zuweisen kann (siehe Tabelle unten).


Der Bundesrat stellte 2015 in seinem Bericht Modernisierung des Familienrechts fest (hier), dass das geltende Schweizer Erbrecht aus dem Jahr 1907 den Bedürfnissen der Familie des 21. Jahrhunderts nicht gerecht wird und schlug vor, es durch eine Erhöhung der verfügbarben Quote flexibler zu gestalten. Somit hat der Erblasser ab dem 1. Januar 2023 mehr Freiheit, über sein Vermögen durch ein Testament zu verfügen und sein Vermögen zu verteilen, beispielsweise indem er dem tatsächlichen Lebenspartner (der nach schweizerischem Recht keinen Anspruch hat) den Vorzug gibt, oder einem Stiefkind oder demjenigen Kind, welches bereit ist, den Familienbetrieb zu führen - zum Nachteil seiner anderen Kinder oder Eltern.


Die wichtigsten Neuerungen des neuen Schweizer Erbrechts sind:


  • Der Pflichtteil der Eltern (derzeit 50%) wird komplett abgeschafft
  • Der Pflichtteil der Nachkommen wird von 75% auf 50% reduziert
  • War zum Zeitpunkt des Todes eine Scheidung (oder eine Auflösung der eingetragenen Partnerschaft) im Gange, verliert der überlebende Ehegatte (eingetragene Partner) seinen Anspruch auf seinen Pflichtteil


Dies hat positive Folgen für die Schweizer Unternehmensnachfolge. Tatsächlich können Schweizer Unternehmer die verfügbare Quote fortan dem Kind zuschreiben, welches das Familienunternehmen effektiv führt. Dies verringert das Risiko, das Familienunternehmen auflösen (oder liquidieren) zu müssen, um den anderen berechtigten Kindern den jeweiligen Anteil am Marktwert des Schweizer Unternehmens auszahlen zu müssen.


Ebenso führt das neue schweizerische Erbrecht das Konzept der sogenannten Stundung der Pflichtteile ein. Wenn also ein Grossteil des Vermögens des Verstorbenen in Gesellschaftsvermögen angelegt wird, können gesetzliche Ausgleichszahlungen an die Erben fortan um 5 Jahre verzögert und z.B. in Form von sukzessiven Dividendenzahlungen ausgezahlt werden.

Gesetzlicher Erbanteil und freie Quote nach neuem Schweizer Erbrecht


Der Verstorbene hinterlässt Aktuelles Recht Neues Recht (ab 2023)
Gesetzlicher Erbanteil Pflichtteil Verfügbare Quote Gesetzlicher Erbanteil Pflichtteil Verfügbare Quote
NUR Nachkommen 100% 75% 25% 100% 50% 50%
NUR Ehepartner (oder eingetragener Partner) 100% 50% 50% 100% 50% 50%
NUR Eltern 100% 50% 50% 100% 0% 100%
NUR Geschwister oder deren Nachkommen 100% 0% 100% 100% 0% 100%
Nachkommen UND Ehepartner 50% UND 50% 37.5% UND 25% 37,5% 50% UND 50% 25% UND 25% 50%
Eltern UND Geschwister UND Ehepartner 12,5% UND 12,5% UND 75% 6.25% UND 0% UND 37.5% 56,25% 12,5% UND 12,5% UND 75% 0% UND 0% UND 37,5% 62,5%
Eltern UND Ehepartner 25% UND 75% 12,5% UND 37,5% 50% 25% UND 75% 0% UND 37,5% 62,5%
Eltern UND Geschwister 50% UND 50% 25% UND 0% 75% 50% UND 50% 0 % UND 0% 100%
Geschwister UND Ehepartner 25% UND 75% 0% UND 37,5% 62,5% keine Änderungen

Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuer


Ehepartner Steuerfrei
Kinder, Enkel Steuerfrei (0 - 3,5%, wenn der letzte Wohnsitz des Erblassers in den Kantonen Luzern, Neuenburg oder Waadt liegt)
Eltern 0 - 15% (der letzte Wohnsitz ist massgebend)

Grundsätze der Schenkungs- und Erbschaftssteuer in der Schweiz


Eine beschenkte oder erbende Person unterliegt der schweizerischen kantonalen Schenkungs- oder Erbschaftssteuer in den folgenden Fällen:


  • der Schenker hat seinen Wohnsitz in der Schweiz (kantonale Schenkungssteuern finden Anwendung)
  • der Erblasser hatte seinen letzten Wohnsitz in der Schweiz (kantonale Erbschaftssteuern finden Anwendung)
  • es geht um eine in der Schweiz gelegene Liegenschaften, unabhängig von Nationalität und Wohnsitz des Schenkers oder Verstorbenen und unabhängig von Nationalität und Wohnort des Beschenkten oder Erben


> Die Schweizer Schenkungs- und Erbschaftssteuern sind im Kanton des Schenkers oder Erblassers fällig. Der Wohnsitz der empfangenden Person ist für Schweizer Steuerzwecke unerheblich.


> Die Schweizer Steuer auf Erbschaften und Schenkungen ist eine kantonale Steuer. Der Bund erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Eine detaillierte Übersicht zu den geltenden kantonalen Steuersätzen gibt es hier und in der Tabelle unten.


> Die Kantone Obwalden und Schwyz erheben überhaupt keine Schenkungs- und Erbschaftssteuern, der Kanton Luzern erhebt keine Schenkungssteuern.


> Interessanterweise werden die Schweizer Schenkungs- und Erbschaftssteuern nicht von der Schweizer Pauschalbesteuerung abgegolten. Mit Ausnahme der Kantone Genf und Jura, welche eine besondere Steuer auf Schenkungen und Erbschaften zugunsten Kindern von Pauschalbesteuerten erheben, finden bei der Pauschalsteuer die gewöhnlichen kantonalen Steuervorschriften Anwendung (siehe unten).

Schweizer Erbschafts- und Schenkungssteuer im kantonalen Vergleich

(letzte Aktualisierung Juni 2023)


Letzter Wohnsitz des Schenkers oder Erblassers Ehepartner (Enkel-)Kinder Eltern Geschwister Andere Personen
Aargau befreit befreit befreit 6 - 23% (kein Freibetrag) 12 - 32% (kein Freibetrag)
Appenzell I. befreit 1% (nur bei Zuwendungen über CHF 300'000) 4% (nur bei Zuwendungen über CHF 20'000) 6% (nur bei Zuwendungen über CHF 5'000) max 20% (nur bei Zuwendungen über CHF 5'000)
Appenzell A. befreit befreit befreit 22% (nur bei Zuwendungen über CHF 5'000) max 32% (nur bei Zuwendungen über CHF 5'000)
Basel-Stadt befreit befreit 5 - 11% (kein Freibetrag) 7.5 - 16.5% (kein Freibetrag) 22.5 - 49.5% (no allowance)
Basel-Land befreit befreit befreit 15% (nur bei Zuwendungen über CHF 30'000) 30% (nur bei Zuwendungen über CHF 10'000)
Bern befreit befreit 6 - 15% (nur bei Zuwendungen über CHF 12'000) 6 - 15% (nur bei Zuwendungen über CHF 12'000) max 40% (nur bei Zuwendungen über CHF 12'000)
Freiburg befreit befreit befreit 5.25% (nur bei Zuwendungen über CHF 5'000) max 22% (nur bei Zuwendungen über CHF 5'000)
Genf befreit befreit befreit 6 - 12% (kein Freibetrag) max 26% (kein Freibetrag)
Glarus befreit befreit 2.63 - 6.56% (nur bei Zuwendungen über CHF 50'000) 4.2 - 10.5% (nur bei Zuwendungen über CHF 10'000) max 26.2% (nur bei Zuwendungen über CHF 10'000)
Graubünden befreit befreit befreit 5% (nur bei Zuwendungen über CHF 7'000) 15% (nur bei Zuwendungen über CHF 7'000)
Jura befreit befreit 7% (kein Freibetrag) 14% (kein Freibetrag) max 35% (kein Freibetrag)
Luzern befreit befreit (Schenkungen) | 0-2% (Erbschaften) befreit (Schenkungen) | 6-12% (Erbschaften) befreit (Schenkungen) | 6-12% (Erbschaften) befreit (Schenkungen) | max 40% (Erbschaften)
Neuchâtel befreit 3% (kein Freibetrag bei Schenkungen) | Freibetrag von CHF 50'000 bei Erbschaften 3% (kein Freibetrag bei Schenkungen) | Freibetrag von CHF 50'000 bei Erbschaften 15% (kein Freibetrag) max 45% (kein Freibetrag)
Nidwalden befreit befreit befreit 5% (nur bei Zuwendungen über CHF 20'000) max 15% (nur bei Zuwendungen über CHF 20'000)
Obwalden befreit befreit befreit befreit befreit
Schaffhausen befreit befreit 2 - 8% (nur bei Zuwendungen über CHF 30'000) 4 - 16% (nur bei Zuwendungen über CHF 10'000) max 40% (nur bei Zuwendungen über CHF 10'000)
Schwyz befreit befreit befreit befreit befreit
Solothurn befreit befreit befreit 4 - 10% (nur bei Zuwendungen über CHF 14'000 aber kein Freibetrag bei Erbschaften) 12 - 30% (nur Schenkungen über CHF 14'100 aber kein Freibetrag für Erbschaften)
Sankt Gallen befreit befreit 10% (nur bei Zuwendungen über CHF 25'000) 20% (nur bei Zuwendungen über CHF 10'000) max 30% (nur bei Zuwendungen über CHF 10'000)
Thurgau befreit befreit 2 - 7% (nur bei Zuwendungen über CHF 20'000) 4.1 - 14% (kein Freibetrag) max 28% (kein Freibetrag)
Tessin befreit befreit befreit 5.9 - 15.5% (kein Freibetrag) max 41% (kein Freibetrag)
Uri befreit befreit befreit 8% (nur bei Zuwendungen über CHF 15'000) max 24% (nur bei Zuwendungen über CHF 15'000)
Wallis befreit befreit befreit 10% (kein Freibetrag) max 25% (kein Freibetrag)
Waadt befreit 0.01 - 3.5% (kein Freibetrag) 2.6 - 7.5% (kein Freibetrag) 5.3 - 12.5% (kein Freibetrag) max 25% (kein Freibetrag)
Zug befreit befreit befreit 4 - 8% (kein Freibetrag) max 20% (kein Freibetrag)
Zürich befreit befreit 2 - 6% (nur bei Zuwendungen über CHF 200'000) 6 - 18% (nur bei Zuwendungen über CHF 15'000 max 36% (kein Freibetrag)

Wie hoch sind die Schweizer Immobiliensteuern?


Grunderwerbsteuer 1 - 3% (je nach Kanton)
Kapitalertragsteuer 25 - 50% Ermässigung falls über 5 Jahre Haltedauer

Was ist die Prozedur und welche Dokumente braucht es, um als Investor Wohnsitz in der Schweiz zu erlangen?


  1. Einreichung des Antragsformulars für die Schweizer Aufenthaltsbewilligung für Investoren beim kantonalen Migrationsamt
  2. Bewerbungsschreiben mit Angabe der Gründe für den geplanten Umzug in die Schweiz
  3. Tabellarischer Lebenslauf
  4. Kontoauszug (Vermögenswerte)
  5. Businessplan (Vision / Produkte, Dienstleistungen / Lieferanten, Kunden / Marktanalyse / Organisation, Personal, Rekrutierung / 3-Jahres-Budget)
  6. Auszug aus dem schweizerischen Handelsregister des neuen Schweizer Startup

Wie lange dauert es, den dauerhaften Aufenthaltstitel in der Schweiz und die Schweizerische Staatsbürgerschaft zu erlangen?


Bewilligungsdauer 2 - 4 Monate
Ausweis L 1 Jahr gültig
Verlängerung von Ausweis B 1 Jahr gültig
Ausweis B 5 Jahre gültig
Ausweis C Schweizer Niederlassungsbewilligung (Anspruch nach 5 Jahren für EU/EFTA Bürger, Anspruch nach 10 Jahren für alle anderen)
Anrecht auf Schweizer Pass Nach 12 Jahren Aufenthalt in der Schweiz (L Jahre werden nicht gezählt)

Schweizer Staatsbürgerschaft


Im Rahmen der Schweizer Aufenthaltsgenehmigung für Investoren ist Schweizer Staatsbürgerschaft nach 12 Jahren möglich, da die Jahre mit der Bewilligung L nicht mitgezählt werden. Hingegen werden in der Schweiz verbrachte Jahre zwischen 8 und 18 Jahren doppelt gezählt.


Für den Schweizer Pass erforderlich sind soziale Integration und mittelgute Kenntnisse einer schweizerischen Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch), d.h. mündliche Kenntnisse B1 und schriftliche Kenntnisse Stufe A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (CEFR).


> Insgesamt 12 Jahre bis zur Einbürgerung als Schweizer Staatsbürger (hier) im Rahmen des Schweizer Aufenthaltstitels für Investoren ist die längste Wartezeit im Vergleich zu anderen Wohnsitzprogrammen:


  1. Wohnsitz Australien: australische Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren (hier)
  2. Wohnsitz Gibraltar: britische Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren (hier)
  3. Wohnsitz Österreich: österreichische Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren (hier)
  4. Wohnsitz Portugal: portugiesische Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren (hier)
  5. Wohnsitz Griechenland: griechische Staatsbürgerschaft nach 7 Jahren (hier)
  6. Wohnsitz Italien: italienische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren (hier)
  7. Wohnsitz Monaco: monegassische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren (hier)
  8. Wohnsitz Spanien: spanische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren (hier)


> Das Gesuch um das Schweizer Bürgerrecht muss bei der kantonalen Behörde des schweizerischen Wohnsitzes des Gesuchstellers eingereicht werden.


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Links Schweizer Einkommensteuer


Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV (2018) Wie füllt man in der Schweiz eine Steuererklärung aus? (hier)


ESTV (2020) Die wesentlichen Züge der schweizerischen Steuerordnung (hier)


ESTV (2021) Die Einkommenssteuer natürlicher Personen in der Schweiz (hier)


ESTV (2021) Die Vermögenssteuer natürlicher Personen in der Schweiz (hier)


ESTV (2019) Die eidgenössische Verrechnungssteuer in der Schweiz (hier)


ESTV (2020) Die Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Schweiz (hier)


ESTV (2019) Liegenschaftssteuern in der Schweiz (hier)


ESTV (2022) Handänderungssteuern in der Schweiz (hier)


ESTV (2020) Die Besteuerung der Grundstückgewinne in der Schweiz (hier)

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