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Wohnsitz

Starwolke

Goldene Visa für Investoren, Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungsbewilligung durch Investition: ein Vergleich der verschiedenen Programme zur Verlegung des Steuerdomizils


Globale Wohnsitznahme


Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Vergleich aktueller Programme zur Verlegung des Wohn- und Steuersitzes (2024)

Land Investition Steuer auf Einkommen Steuer auf Einkommen aus Ausland Staats-bürgerschaft Zweitpass Gültigkeit des Ausweises Niveau Sprache Kosten
Australien Ausgesetzt im Januar 2024 47% 47% Pass nach 5 Jahren Zweitpass möglich 4 Jahre | ∞ Funktionales Englisch (für Pass)
Österreich €150'000 (Guthaben bei Bank in Österreich) 50% 50% Pass nach 6 Jahren Zweitpass beschränkt möglich 1 Jahr | 1 Jahr | 3 Jahre | ∞ Deutsch B1 (für festen Wohnsitz) €25'000
Dubai/UAE $200'000 (Wohnung in Dubai) 0% 0% Durch Nominierung Zweitpass möglich 3 Jahre Nein €9'000
Gibraltar £2 Mio. (Guthaben bei Bank in Gibraltar) 28% Kategorie 2 Steuerregime (begrenzt max. Steuer bei £27'560 im Jahr) Pass nach 5 Jahren (3 Jahren falls mit BOTC verheiratet) Zweitpass möglich 1 Jahr Nein €9'000
Griechenland €250'000 (griechische Wohnung) 44% 7% (griechische Pauschalsteuer für Ruheständler) | €100'000 (alternative Steuer) Pass nach 7 Jahren Zweitpass möglich Griechisch B1 (für Pass) €9'000
England Goldenes Visum am 17.02.2022 eingestellt 45% Steurbefreit falls keine Überweisung in die UK ("Non Dom Status") Pass nach 6 Jahren Englisch B1 (für festen Wohnsitz oder Pass)
Italien €500'000 (Aktienkauf via Bank in Italian) 43% Steuerbefreit (italienische pauschale Steuer: €100'000 im Jahr) Pass nach 10 Jahren Zweitpass möglich 3 Jahre | 3 Jahre | ∞ Italienisch A2 (für festen Wohnsitz oder Pass) €9'000
Monaco €500'000 (Guthaben bei Bank in Monaco) 0% 0% Pass nach 10 Jahren Zweitpass nicht möglich 1 Jahr | 1 Jahr | 1 Jahr | 3 Jahre | 3 Jahre | 3 Jahre Nein €9'000
Portugal Goldenes Visum am 16.02.2023 eingestellt 48% Steuerbefreit (Regime für "nicht ansässige" Einwohner) Pass nach 6 Jahren Zweitpass möglich 2 Jahre | 2 Jahre | 2 Jahre | ∞ Portugiesisch A2 (für Pass)
Spanien €500'000 (Wohnung in Spanien) 48% Steuerbefreit (Beckham Regelung für sog. "impatriados") Pass nach 10 Jahren Zweitpass nur für Bürger von Ibero-Amerika möglich 1 Jahr | 2 Jahre | 2 Jahre | ∞ Spanisch A2 (für Pass) €15'000 (goldenes Visum) | € 9'000 (Visum für digitale Nomaden)
Schweiz Innovatives Schweizer Startup 15 - 25 % (im Durchschnitt) 15 - 25 % (im Durchschnitt) Pass nach 12 Jahren Zweitpass möglich 1 Jahr | 1 Jahr | 5 Jahre | ∞ Deutsch, Französisch oder Italienisch A2 (für festen Wohnsitz oder Pass) €25'000

Neue Himmel


In einer globalisierten Welt liegt der Schlüssel zum Erfolg in der Möglichkeit, in mehreren Ländern gleichzeitig zu leben und zu arbeiten.


Kein Wunder also, dass sich seit einigen Jahren immer mehr Unternehmer und Investoren weltweit für die Idee der Wohnsitzverlegung interessieren. In einer immer ungewisseren Welt versprechen diese goldenen Visa oft Erhohlung, Sonne sowie steuerliche Vorteile.


Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlegen wollen, etwa nach Abu Dhabi, Australien, Österreich, Dubai, Gibraltar, Griechenland, Italien, Monaco, Portugal, Spanien oder in die Schweiz, dann sind Sie auf der richtigen Seite gelandet. In diesem Beitrag erfahren Sie auch, wie Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz verlegen und ändern können.


Einbürgerungsregeln sind oft unklar und unterliegen plötzlichen Praxisänderungen. Die Kenntnis des globalen politischen Umfelds und der lokalen Einwanderungspraxis ist unerlässlich, um Risiken zu minimieren und den Erfolg eines Antrags auf Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis sicherzustellen. Astrantia Consulting hat sich einen Namen für den präzisen Umgang mit persönlichen Daten und gute Zusammenarbeit mit Regierungsbehörden gemacht. Darüber hinaus verfolgen wir politischen Entwicklungen auf nationaler und supranationaler Ebene aufmerksam.


Damit eine Verlegung des Wohnsitzes wirksam ist, erfordert die EU-Rechtsprechung (hier) das Bestehen einer echten Verbindung (und deren Kontinuität) mit dem Aufnahmestaat. Wenn ein EU-Mitgliedstaat die Staatsangehörigkeit verleiht, wird diese Person nämlich automatisch Unionsbürger und geniesst alle mit diesem Status verbundenen Rechte. Dazu gehört das Recht, sich innerhalb der EU und des Schengenraums (hier) frei zu bewegen, sich in der EU aufzuhalten und zu arbeiten, oder das Recht auf Teilnahme an Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament.


Das Europäische Parlament hat die EU-Mitgliedstaaten daher aufgefordert, alle Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren auslaufen zu lassen ("phase out"), und die Expertengruppe der Europäische Kommission ist der Meinung, dass die in der EU noch angebotenen Investorenprogramme mit dem Unionsrecht nicht vereinbar sind (Stichwort Malta).


Adel verpflichtet (auch wenn dieser durch einen Adelsbrief erworben wurde) – und erworbene Bewegungsfreiheit birgt Misstrauen und "Grund zum Zweifel". Die 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD5) unterwirft Anwärter auf europäischen Wohnsitz einer erhöhten Due Diligence durch Banken und andere Akteure des globalen Finanzsystems, insbesondere Buchhalter, Berater, Notare, Treuhänder, Immobilienmakler und Kunsthändler.


Ebenso stuft die OECD (hier) viele RBI Programme als potenzielle Gefahr für das effektive Funktionieren des automatischen Informationsaustauschs (AIA) nach dem Common Reporting Standard (CRS) ein. So designierte die OECD 16 Hochrisikoländer, die sowohl (i) ausländisches Einkommen mit weniger als 10% besteuern und (ii) den Steuersitz in ihrem Hoheitsgebiet an weniger als 90 Tage im Jahr knüpfen. Die OECD fordert Banken dazu auf, Selbstdeklarationen von Kunden mit Steuersitz in solchen Ländern genauer zu betrachten, insbesondere unter Anwendung der 90-Tage-Regel.


Andererseits glauben wir, dass sogenannte "Weltbürger", welche weniger als 90 Tage in einem bestimmten Land verbringen, ihre Aktivitäten immer noch um einen steuereffizienten Lebensmittelpunkt organisieren können.


OECD Tie-Breaker Regeln


Das OECD-Musterabkommen (hier) dient seit seinem ersten Entwurf 1958 als Vorlage für bilaterale Steuerabkommen. Es enthält rechtliche Definitionen ("Wohnsitz", "Ansässigkeit", "Lebensmittelpunkt"), die von den OECD-Mitglieds- und Partnerländer (hier) weitgehend in ihren Doppelbesteuerungsabkommen ("DBA") übernommen wurden.


Art. 4 des Musterabkommens enthält Regeln für die Lösung von Fällen der Doppelbesteuerung (sogenannte "Tie-Breaker-Regeln"). Zu Konflikten kommt es häufig, weil zwei Staaten nach ihrem innerstaatlichen Recht geltend machen können, dass eine Person in ihrem Hoheitsgebiet ansässig ist.


Was die Waage kippen lässt: Gibt es den doppelten Wohnsitz?


Im Folgenden zitieren wir Art. 4 des OECD-Musterabkommens (Definition des Begriffs "Wohnsitz") und geben Erläuterungen in Form von einschlägigen Kommentaren der OECD selber (kursiv):


"Der Begriff 'ansässige Person' bezeichnet eine Person, die nach dem Recht [eines] Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes, ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer tatsächlichen Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist (die Definition zielt darauf ab, die verschiedenen Formen der persönlichen Bindung an einen Staat zu erfassen, die in den innerstaatlichen Steuergesetzen die Grundlage für eine umfassende Besteuerung bilden, [es sei denn, die Person] unterliegt nur einer Besteuerung, die auf die Einkünfte aus Quellen in diesem Staat oder auf das in diesem Staat befindliche Kapital beschränkt ist).


Ist eine natürliche Person in [zwei] Staaten ansässig, so gilt Folgendes:


  • Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt (der Ort, an dem die Person eine Wohnung besitzt oder mietet; diese Wohnung muss dauerhaft sein, d. h. die Person muss sie zu ihrem ständigen Gebrauch eingerichtet und bestimmt haben, im Gegensatz zu einem Aufenthalt an einem bestimmten Ort unter solchen Bedingungen, dass es offensichtlich ist, dass der Aufenthalt von kurzer Dauer sein soll [...]. Die Dauerhaftigkeit der Wohnung ist von wesentlicher Bedeutung; das bedeutet, dass die Person die Wohnung ständig zur Verfügung hat und nicht nur gelegentlich für einen Aufenthalt, der aufgrund verschiedener Gründe notwendigerweise von kurzer Dauer ist: Vergnügungsreisen, Geschäftsreisen, Bildungsreisen, Besuch eines Schulkurses usw. So kann beispielsweise ein Haus, das einer Person gehört, nicht als dieser Person zur Verfügung stehend betrachtet werden, wenn das Haus vermietet und tatsächlich an eine fremde Person übergeben wurde, so dass die Person nicht mehr im Besitz des Hauses ist und sich dort nicht mehr aufhalten kann);


  • Verfügt [die Person] in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat ('Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen') [Hier werden ihre familiären und sozialen Beziehungen, ihr Beruf, ihre politischen, kulturellen oder sonstigen Aktivitäten, ihr Geschäftssitz, der Ort, von dem aus sie ihr Vermögen verwaltet, usw. berücksichtigt. Die Umstände müssen in ihrer Gesamtheit geprüft werden, aber es liegt auf der Hand, dass Erwägungen, die auf den persönlichen Handlungen der Person beruhen, besondere Aufmerksamkeit verdienen. Wenn eine Person, die in einem Staat einen Wohnsitz hat, in dem anderen Staat einen zweiten Wohnsitz errichtet, während sie den ersten beibehält, kann die Tatsache, dass sie den ersten in der Umgebung beibehält, in der sie immer gelebt hat, in der sie gearbeitet hat und in der sie ihre Familie und ihren Besitz hat, zusammen mit anderen Elementen als Beweis dafür dienen, dass sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem ersten Staat beibehalten hat];


  • Kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat, oder verfügt sie in keinem der Staaten über eine ständige Wohnstätte [wie z. B. eine Person, die von einem Hotel in ein anderes zieht], so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (d.h. dort wo sie sich häufiger aufhält. Zu diesem Zweck sind die Aufenthalte der Person nicht nur am ständigen Wohnsitz in dem betreffenden Staat, sondern auch an jedem anderen Ort desselben Staates zu berücksichtigen [...], ohne dass die Gründe für diese Aufenthalte ermittelt werden müssen. [...] Das Kriterium wird [jedoch] nicht dadurch erfüllt, dass einfach festgestellt wird, in welchem der beiden [...] Staaten die Person während eines Zeitraums mehr Tage verbracht hat. Die Formulierung 'séjourne de façon habituelle' [...] gibt einen nützlichen Einblick in die Bedeutung des Begriffs 'gewöhnlicher Aufenthalt', der sich auf die Häufigkeit, Dauer und Regelmäßigkeit von Aufenthalten bezieht, die zur festen Routine im Leben einer Person gehören und daher mehr als nur vorübergehend sind;


  • Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden Staaten oder in keinem der Staaten, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, dessen Staatsangehöriger sie ist; 


  • Ist die Person Staatsangehöriger beider Staaten oder keines der Staaten, so regeln die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Frage in gegenseitigem Einvernehmen".


Relocation


Wir helfen unseren Kunden, die richtige Migrationsstrategie zu finden und umzusetzen.


Unsere strategische Beratung im Bereich Relocation umfasst:


  • Vergleich von populären europäischen Zuwanderungszielen unter einer Vielzahl von Kriterien
  • Steuerberatung zu verschiedenen Ländern, ggf. unter Einbeziehung lokaler Steuerexperten
  • Vorbereitung und Bearbeitung von Anträgen zur Aufenthaltsgenehmigung
  • Überwachung des Einwanderungsstatus unserer Kunden


Unsere Kunden-Due Diligence umfasst:


  • Hintergrundüberprüfungen zu Sanktionen, politischen Verbindungen und Geldwäscherei
  • Ausführliche Erläuterungen im Falle negativer Medienpräsenz einschliesslich eines umfassenden Index von Presseartikeln (sofern erforderlich)
  • Quellenarbeit, -einordnung, und -kritik
  • Umfassende Recherchen zur Vermögensherkunft des Antragstellers sowie der konkreten Investition, welche im Rahmen einer Übersiedlung überwiesen werden soll


Due Diligence (hier) ist das eigentliche Herzstück der Investitionsmigrationsbranche. Unsere erweiterten Due-Diligence-Berichte sind objektiv und basieren auf einer Vielzahl von Materialien und Metadaten, die aus dem öffentlichen Bereich sowie proprietären Datenbanken stammen. Unsere Hintergrundrecherchen bieten den für RBI-Programme zuständigen Regierungsbehörden eine solide Grundlage für die Bewertung und Eindämmung von (i) Geldwäscherei- (ii) Sanktions-, Korruptions-, Kriminalitäts- und (iii) Reputationsrisiken bei der Prüfung von Wohnsitzanträgen.


Durch unsere interne Compliance schützen wir die Vertraulichkeit unserer Mandanten, ermitteln das Erfolgspotenzial einer Bewerbung frühzeitig und vermeiden unangenehme Überraschungen zu bereits fortgeschrittenem Zeitpunkt.


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Literatur


European Commission (2019) Investor Citizenship and Residence Schemes in the European Union (hier)


European Parliament (2022) MEPs call for a ban on ‘golden passports’ and EU rules for ‘golden visas’ (hier)


European Parliamentary Research Service (2018) Citizenship by investment (CBI) and residency by investment (RBI) schemes in the EU. State of play, issues and impacts (hier)


OECD (2019), Model Tax Convention on Income and on Capital (Full Version)


OECD, Regeln zum Steuersitz nach Ländern (hier)


Oxford Analytica (2020) Due Diligence in Investment Migration. Best Approach and Minimum Standard Recommendations (hier)


Oxford Analytica (2020) Due Diligence in Investment Migration. Current Applications and Trends (hier)


STEP (2021) Global Mobility of Ultra-High-Net-Worth Individuals (Globe Law and Business) (hier)


Transparency International, Global Witness (2018) European Getaway. Inside the Murky World of Golden Visas (hier)

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