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Schweizer Unternehmen gründen und verwalten

Fritschibrunnen, Kapellplatz, Luzern, erbaut 1918

Letzte Aktualisierung: 22. Dezember 2024


Schweizer Firma gründen und verwalten: Neues Startup in der Schweiz eröffnen - Betrieb, Handelsfirma oder Technologie-Unternehmen registrieren (FinTech, IT, E-Commerce), Beteiligungsfirma errichten oder Tochtergesellschaft, Niederlassung, Filiale einer ausländischen Gruppe in der Schweiz ansiedeln


Wir beraten kompetent und praxisnah bei der Gründung von Schweizer Unternehmen aller Art

Gründungsprozess starten

FAQ zur Gründung einer Firma in der Schweiz


Welche Vorteile bietet der Standort Schweiz für Jungunternehmen?


Die Schweiz bietet günstige Rahmenbedingungen für Unternehmen vieler Branchen, insbesondere aber für internationale Handels- und Beteiligungsfirmen sowie immer mehr für innovative Technologie-Unternehmen und FinTechs aller Art.


Wer ein Schweizer Geschäft gründen will und eine Schweizer Firma oder ein Unternehmen in der Schweiz starten, registrieren und eröffnen möchte, profitiert von (i) der relativ tiefen Schweizer Unternehmenssteuer (ii) der ebenfalls tiefen Mehrwertsteuer (iii) der traditionell guten Bankeninfrastruktur (iv) der Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal mit hoher Arbeitsmoral und (v) dem Status der Schweiz als weltweite Drehscheibe für den Rohstoffhandel und die Handelsfinanzierung (hier).


Wie einfach ist es, ein Schweizer Start-up-Unternehmen digital oder online zu gründen?


In Wahrheit ist die Gründung eines Schweizer Startups recht unkompliziert, sei es (i) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH (hier) oder (ii) eine vollwertige Aktiengesellschaft - AG (hier). Tatsächlich dauert die Registrierung einer Firma in der Schweiz derzeit weniger als 3 Wochen. Die Anwesenheit der Aktionäre ist zur Geschäftsgründung nicht zwingend erforderlich.


In welchem Schweizer Kanton sind die Unternehmenssteuern am tiefsten?


Der Kanton Luzern liegt eine Stunde südlich vom Flughafen Zürich und bietet etablierten und neu gegründete Betrieben den niedrigsten Unternehmenssteuern der ganzen Schweiz - der effektive Steuersatz für Firmen im Kanton Luzern beträgt 11,15% für das Steuerjahr 2024.


Wie steht der Standort Schweiz im internationalen Steuervergleich da?


Schweizer Unternehmen profitieren von einem der niedrigsten Steuersätze in ganz Europa, wie der folgende Vergleich der europäischen Unternehmenssteuer belegt:

Europäische Unternehmenssteuern im Vergleich

(letzte Aktualisierung: Dezember 2024)


Land Firmensteuer
Ungarn 9,00%
Andorra, Bosnien, Bulgarien, Kosovo, Mazedonien, Malta 10,00%
Schweiz (Kanton Luzern: tiefster kantonaler Steuersatz) 11,20%
Moldau 12,00%
Zypern, Gibraltar, Irland ("trading rate" für Firmen mit ausländischen Kunden), Liechtenstein (Beteiligungsfirma: CHF 1'800 im Jahr) 12,50%
Albanien (Gewinn bis €140'000: 0%), Georgien, Litauen (weniger als 10 Mitarbeiter und Gewinn unter €300,000: 6%), Montenegro, Serbien 15,00%
Rumänien 16,00%
Armenien, Weissrussland, Kroatien (Gewinn unter €1 Mio.: 10%), Ukraine 18,00%
Niederlande (Gewinn unter €200'000), Polen, Vereinigtes Königreich (Gewinn unter £250'000) 19,00%
Schweiz (Kanton Zürich, Hauptort) 19,70%
Aserbaidschan, Estland, Finnland, Lettland 20,00%
Schweden 20,60%
Island, Portugal, Slowakei, Tschechische Republik 21,00%
Dänemark, Griechenland, Norwegen, Slowenien 22,00%
Israel, Österreich, 23,00%
Belgien, Frankreich, Irland (normaler Satz), Monaco, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich (Gewinn über £250'000) 25,00%
Niederlande (Gewinn über €200'000) 25,80%
Italien 27,90%
Luxemburg 23,94% - 28,40%
Deutschland 30,00% - 33,00%
Malta 35,00%

Welche Vorteile hat eine Firmenansiedlung in der Schweiz?


  • Die Schweiz hat sich aufgrund stabiler politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Institutionen sowie einem prinzipienbasierten Regelsystem als Drehscheibe für den Aussenhandel in Europa etabliert (hier)
  • Die Schweiz profitiert von niedrigen Unternehmens- und persönlichen Einkommensteuern sowie der niedrigsten Mehrwertsteuer in Europa (7.7%)
  • Obwohl es kein spezielles System für Holdinggesellschaften gibt, gilt die Schweiz als attraktiver Standort für die Gründung einer Holdinggesellschaft oder eines Private-Equity-Vehikels ("Beteiligungsgesellschaft"), vor allem dank dem Schweizer Beteiligungsabzug, wonach Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen an Tochtergesellschaften (10% oder mindestens CHF 1 Mio.) steuerfrei sind
  • Die Schweiz kann Gründern, welche ein innovatives Schweizer Startup mit 2 - 3 neuen lokale Arbeitsplätzen registrieren, eine Schweizer Aufenthaltsbewilligung für Nicht-Europäre erteilen (hier)
  • In der Schweiz gibt es keine Kapitalgewinnsteuer bei der Veräusserung von Aktien im Privatvermögen
  • Die Schweiz verfügt über 4 hocheffiziente Flughafendrehkreuze, die die meisten europäischen und internationalen Destinationen bedienen: Zürich (ZRH), Genf (GVA), EuroAirport Basel Mulhouse Freiburg (BSL), Mailand Malpensa (MXP) und Mailand Bergamo (BGY). Des Weiteren gibt es über 30 private Flughäfen (Lausanne, Sion, Gstaad, St. Moritz, Bern, St. Gallen, Luzern usw.)
  • Internationale Führungskräfte und Geschäftsleute, die in die Schweiz ziehen, reizt der hohe Lebensstandard, die ausgezeichnete Infrastruktur sowie das hochwertigen Gesundheits- und Bildungssystem
  • Die Schweiz hat laut Boston Consulting Group das leistungsstärkste Bahnsystem in ganz Europa in Bezug auf Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit

Welche Gesellschaftsformen gibt es in der Schweiz?


Rechtsform Hauptmerkmal
GmbH CHF 20'000 Aktienkapital
AG CHF 100'000 Aktienkapital
Öffentliche Offenlegung des Aktionärs
GmbH Ja
AG Nein
Wohnsitz des Direktors Schweiz (zwingend)

Wann gibt es eine Revisionspflicht für Schweizer Firmen?


1) Die Jahresrechnung einer Schweizer Firma (hier) unterliegt der ordentlichen Revision, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der nachstehenden Schwellenwerte überschritten werden:

Ordentliche Revision (mit IT und IKS-Revision, Drittbewertung Bestand, Lagebericht) 1) Bilanzsumme über CHF 20 Mio.
2) Umsatzerlös über CHF 40 Mio.
3) Über 250 Vollzeitbeschäftigte

2) Kleinere Schweizer Unternehmen, welche die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, können ein "Opting-down" beantragen und sich der billigeren und weniger umfassenden eingeschränkten Revision unterziehen:

Eingeschränkte Revision ("Opting Down") 1) Bilanzsumme über CHF 20 Mio.
2) Umsatzerlös unter CHF 40 Mio.
3) Unter 250 Vollzeitbeschäftigte

3) Sehr kleine Schweizer Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitbeschäftigten können sich ganz von der Prüfungspflicht abmelden ("Opting out"):

Keine Revision ("Opting Out") 1) Bilanzsumme unter CHF 20 Mio.
2) Umsatzerlös unter CHF 40 Mio.
3) Unter 10 Vollzeitbeschäftigte

Wann muss man sich bei der Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) anmelden?


Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über CHF 100'000 müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung - ESTV (hier) registrieren und innert 60 Tagen (hier) nach Quartalsende die Mehrwertsteuererklärungen einreichen.


Alles, was man zur Schweizer Mehrwertsteuer wissen muss, gibt es unter diesem offiziellen Link (hier) oder bei uns (hier).


Die Bezahlung (ici) der Steuerschuld erfolgt ebenfalls innert 60 Tagen nach Quartalsende.


Die Auszahlung eines etwaigen Guthabens erfolgt innert 30 Tagen nach Eintreffen der Abrechnung bei der ESTV.

Was sind die aktuellen (2025) Schweizer Mehrwertsteuersätze?


Allgemeine Steuerpflicht


Die Schweiz und Liechtenstein erheben standardmässig einen Mehrwertsteuersatz von 8,10%, einen Sondersatz von 3,80% (der Satz für Beherbergungsleistungen betrifft das Gewähren von Unterkunft einschliesslich Frühstück, selbst wenn dieses separat in Rechnung gestellt wird) und einen reduzierten Satz von 2,60% (Nahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen u.a.) für (i) die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein ("Umsatzsteuer") und (ii) die Einfuhr von Waren ("Einfuhrsteuer") und Dienstleistungen ("Bezugsteuer") in die Schweiz oder nach Liechtenstein.


Die aktuellen Schweizer Mehrwertsteuersätze finden Sie unter diesem Link (hier).


Exporte von Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz oder Liechtenstein sind steuerbefreit.


Mehrwertsteuernummer


Die offizielle Schweizer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer eines Schweizerischen Unternehmens, welche ebenfalls als Registrierungsnummer dient, hat das folgende Format: CHE-187.974.011.


Abgabe für Radio und Fernsehen


Seit 2019 müssen Schweizer Unternehmen (mit einem weltweiten Umsatz von über CHF 500'000) eine geräteunabhängige Schweizer Radio- und TV-Abgabe zwischen CHF 160 und CHF 49'925 errichten. Die Berechnungsgrundlage der Gebühr ist der Vorjahresumsatz der Firma.


Die genauen Tarifkategorien der Radio- und TV-Steuer in der Schweiz gibt es unter diesem Link (hier).

Wie hoch sind die Schweizer Sozialversicherungsbeiträge?


Die Beiträge in die Sozialversicherung in der Schweiz (hier) sind obligatorisch und werden zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Alle effektiv ausbezahlten Schweizer Löhne unter der 1. Säule müssen der jeweiligen kantonalen Ausgleichskasse (hier) bis zum 30. Januar jeden Jahres für das Vorjahr gemeldet werden:

1. Säule (AHV, IV, EO) Alters- und Hinterlassenenversicherung | Invalidenversicherung | Erwerbsersatzordnung
Alter, Invalidität, Behinderung 10,3%
2. Säule Pensionskasse
Berufliche Vorsorge (BV) 7 - 18% je nach Alter
Arbeitslosenversicherung (ALV) 2,2%
Unfallversicherung (UV) 1 - 2%

Wie hoch sind die Schweizer Unternehmenssteuern im kantonalen Vergleich?

(letzte Aktualisierung: Dezember 2024)


Kanton Tiefster Satz Höchster Satz Hauptort
Luzern 11,15% 13,16% 12,09%
Schwyz 11,75% 14,04% 13,91%
Zug 11,82% 12,20% 11,85%
Nidwalden 11,97% 11,97% 11,97%
Thurgau 13,22% 13,88% 12,12%
Glarus 12,30% 12,59% 12,30%
Uri 12,61% 13,37% 12,69%
Appenzell IR 12,66% 12,66% 12,66%
Freiburg 12,66% 14,70% 14,12%
Obwalden 12,74% 12,74% 12,74%
Appenzell AR 13,04% 13,04% 13,04%
Basel-Stadt 13,04% 13,04% 13,04%
Waad 13,20% 14,11% 14,00%
Schaffhausen 13,48% 15,88% 15,05%
Genf 13,60% 14,81% 14,70%
Solothurn 13,85% 16,47% 15,29%
St. Gallen 14,30% 14,30% 14,30%
Basel-Land 14,63% 15,90% 15,90%
Graubünden 14,77% 14,77% 14,77%
Neuenburg 14,89% 14,89% 14,89%
Aargau 15,07% 15,07% 15,07%
Jura 15,25% 16,67% 16,00%
Wallis 17,00% 17,07% 17,07%
Tessin 17,12% 19,52% 19,16%
Zurich 17,31% 20,14% 19,61%
Bern 19,41% 22,79% 21,04%
Quelle: NZZ

> Kapitalgewinne von Schweizer Unternehmen werden grundsätzlich als Geschäftsertrag zum ordentlichen Einkommensteuersatz besteuert.


> Verluste von Schweizer Firmen können 7 Jahre lang vorgetragen werden und mit späterem Einkommen oder Kapitalgewinnen verrechnet werden. Verlustrückträge sind jedoch nicht möglich.


Steuerfreistellung von Beteiligungserträgen (sog. Beteiligungsabzug)


In der Schweiz gibt es eine interessante Steuerermässigung ("Beteiligungsabzug") auf Dividenden und Kapitalgewinnen aus qualifizierten Beteiligungen an Tochtergesellschaften (i) von mindestens 10% oder (ii) mit einem Verkehrswert von mindestens CHF 1 Mio. (iii) falls die Beteiligung zum Zeitpunkt der Veräusserung länger als ein Jahr gehalten wurde.


Den Gesetzestext zum Schweizer Beteiligungsabzug gibt es unter diesem Link (hier).

Schweizer Verrechnungssteuer und Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung


Eine eidgenössische Schweizer Verrechnungssteuer (VST) von 35% wird erhoben auf ausgehende Zahlungen aus der Schweiz, und zwar auf:


  • Dividenden an nicht in der Schweiz ansässige Personen
  • Zinsen aus Schweizer Bankguthaben
  • Coupons von Obligationen, welche in der Schweiz emittiert wurden
  • Erträge aus in der Schweiz errichteter Anlagefonds


> Die Schweizer Verrechnungssteuer wird Schweizer Steuerzahlern vollumfänglich mit ihrer Steuerpflicht verrechnet.


> Ein ausländischer Zins- und Dividendenempfänger kann eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Verrechnungssteuer erwirken, wenn zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat des Empfängers ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht. Die Schweiz hat Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit über 100 Ländern abgeschlossen: deren genauen Wortlaut gibt es unter diesem Link (hier). Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen definieren die maximale Quellensteuer, die von den Vertragsstaaten erhoben werden kann (auch "Sockelsteuer" genannt).


> In der Schweiz ansässige Personen müssen die schweizerische Verrechnungssteuer direkt über das Online-Portal der schweizerischen Mehrwertsteuerbehörden deklarieren (hier) und können sie später zurückfordern. Die Zahlung der Schweizer Verrechnungssteuer muss spontan erfolgen - die entsprechende Bankverbindung gibt es unter diesem Link (hier).


> Um die Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer zu beantragen, müssen im Ausland ansässige Personen ein spezielles Formular ausfüllen. Antragsformulare für die Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer (VST) auf Dividenden und Zinsen für Antragsteller mit Ansässigkeit im Ausland gibt es unter diesem Link (hier).


> Die Schweizer Mehrwertsteuerbehörden bestätigen den Erhalt von per Post eingegangenen Erstattungsformularen nicht, die Anträge auf Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer werden jedoch nach Eingangsdatum bearbeitet. Die Bearbeitungszeit hängt von der Qualität der eingegangenen Anträge ab und kann bis zu mehreren Monaten dauern. Tatsächlich bearbeiten die Schweizer Behörden jedes Jahr über 300'000 Anträge auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen mit welchen Ländern hat die Schweiz unterzeichnet?

(letzte Aktualisierung: Dezember 2024)


Empfänger in VSt auf Dividenden VSt auf Zinsen Empfänger in VSt auf Dividenden VSt auf Zinsen Empfänger in VSt auf Dividenden VSt auf Zinsen
Albanien 5% 5% Ungarn 0% 0% Norwegen 0% 0%
Algerien 5% 10% Island 0% 0% Oman 5% 0%
Argentinien 10% 12% Indien 5% 10% Pakistan 10% 10%
Armenien 5% 10% Indonesien 10% 10% Peru 10% 15%
Australien 0% 10% Iran 5% 10% Philippinen 10% 10%
Österreich 0% 0% Irland 0% 0% Polen 0% 0%
Aserbaidschan 5% 10% Israel 5% 10% Portugal 0% 0%
Weissrussland 5% 8% Italien 15% 12.5% Katar 5% 0%
Belgien 0% 0% Elfenbeinküste 15% 15% Rumänien 0% 0%
Brasilien 0% 15% Jamaika 10% 10% Russland 5% 0%
Bulgarien 0% 5% Japan 0% 10% Serbien 5% 10%
Kanada 0% 0% Kasachstan 5% 10% Singapur 5% 5%
Chile 15% 10% Kosovo 5% 5% Slowakei 0% 0%
China 5% 10% Kuwait 15% 10% Slowenien 0% 0%
Kolumbien 0% 10% Kirgisistan 5% 5% Südafrika 5% 5%
Kroatien 5% 5% Lettland 5% 0% Spanien 0% 0%
Zypern 0% 0% Liechtenstein 0% 0% Sri Lanka 10% 10%
Tschechien 0% 0% Litauen 5% 10% Schweden 0% 0%
Dänemark 0% 0% Luxemburg 0% 10% Taiwan 10% 10%
Ecuador 15% 10% Malawi - 0% Tadschikistan 5% 10%
Ägypten 5% 15% Malaysia 5% 10% Thailand 10% 15%
Estland 0% 0% Malta 0% 10% Tunesien 10% 10%
Finnland 0% 0% Mexiko 0% 10% Türkei 5% 10%
Frankreich 0% 0% Moldau 5% 10% Turkmenistan 5% 10%
Georgien 0% 0% Mongolei 5% 10% Ukraine 5% 5%
Deutschland 0% 0% Montenegro 5% 10% Vereinigte Arabische Emirate 5% 0%
Ghana 5% 10% Marokko 7% 10% Vereinigtes Königreich 0% 0%
Griechenland 5% 7% Niederlande 0% 0% Vereinigte Staaten 5% 0%
Hong Kong 0% 0% Neuseeland 15% 10% Usbekistan 5% 5%

Wie verläuft der Gründungsprozess eines Schweizer Unternehmens?


Um eine Schweizer Firma zu gründen und zu registrieren, sind die folgenden Schritte nötig:


  1. Auswahl und Überprüfung des Firmennamens, Statutenentwurf, Zeichnung der Aktien
  2. Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bei einer Schweizer Bank
  3. Liberierung der Aktien: Überweisung des Gründungskapitals, typischerweise vom persönlichen Konto des Aktionärs (CHF 20'000 für eine GmbH und CHF 100'000 für eine AG)
  4. Die Bank schickt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung wahlweise an die Geschäftsadresse oder an den Gründer
  5. Gründungsversammlung und öffentliche Beurkundung beim Notar gemäss Statutenentwurf und Kapitaleinzahlungsbestätigung (der Aktionär kann sich vertreten lassen)
  6. Der Schweizer Notar versendet die unterschriebenen Gründungsurkunden an das jeweilige kantonale Handelsregister zur Durchsicht
  7. Wenn das Handelsregister keine Mängel feststellt, versendet es eine Rechnung für die Gründungskosten wahlweise and die Geschäftsadresse oder and den Gründer
  8. Bei Zahlungseingang versendet das kantonale Handelsregister die Gründungsdokumente an das Eidgenössische Handelsregisteramt (EHRA) zur Veröffentlichung
  9. Der Handelsregisterauszug der neuen Schweizer Gesellschaft ist nun im offiziellen Zentralen Firmenindex der Schweiz online abrufbar unter www.zefix.ch (hier)
  10. Bei Erhalt des Auszugs aus dem schweizerischen Handelsregister überführt die Bank das Sperrkonto in ein vollwertiges Firmenkonto und vergibt IBANs

Wie lange dauert eine Firmengründung in der Schweiz?


Zeitfenster Workflow
1 Tag Due Diligence, Namensprüfung, Statutenentwurf, Zeichnung der Aktien
10 Tage Eröffnung eines Sperrkontos bei einer Schweizer Bank
2 Tage Liberierung der Aktien: Überweisung des genauen Gründungskapitals (Aktienkapital, Stammkapital)
10 Tage Versammlung zur Gründung, öffentliche Beurkundung, Anmeldung beim Handelsregister, Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
2 Tage Überführung des Sperrkontos in ein reguläres Firmenkonto

Wie hoch sind die Gründungs- und jährliche Unterhaltskosten einer Schweizer Firma?


Art der Leistung Kosten
Gründung €3'000 (inklusive Statutenentwurf, Notar- und HR Kosten)
Kontoeröffnung bei Schweizer Bank €2'000
Schweizer Direktor €9'000 im Jahr
Schweizer Firmenadresse €3'000 im Jahr
Buchhaltung, Mehrwertsteuer, Steuererklärung €1'500 - 4'000 im Jahr (je nach Anzahl und Komplexität der Transaktionen)
Zusätzliche Arbeiten €280 / Stunde

> Zusätzliche Arbeiten beinhalten in der Regel:


  • Rechnungslegung: Führung der Buchhaltung nach Schweizer OR und IFRS (hier)
  • Schweizer Mehrwertsteuer: Beratung, Registrierung und quartalsweise Meldung der Mehrwertsteuer (hier)
  • Due Diligence zu Handelspartnern: Überprüfung von Geschäftspartnern, Hintergrundrecherchen, AML Checks, KYC (hier)
  • Firmenkundengeschäft: Kontoeröffnung bei Schweizer Banken, Abwicklung und Dokumentation des Zahlungsverkehrs (hier)
  • Handelsfinanzierung: Ausstellung und Abwicklung Akkreditive
  • Schweizer- und internationales Vertragsrecht: Entwurf von Verträgen und internen Dokumenten
  • Strategische Beratung in Sachen Steuerrecht, Aufsichtsrecht, Buchhaltung, Reputation
  • C-Level-Personalbesetzung (CEO, CFO, CRO), Mitgliedsanträge bei Selbstregulierungsorganisationen (SROs) und anderen Industrieverbänden
  • Marketing: Erstellung und Pflege von Webseiten, Social Media Profilen (Google My Business, Linkedin, Youtube, Instagram)
  • Aufbau und Pflege der Schweizer IT Infrastruktur (Schweizer Webhosting, Schweizer E-Mail-Adressen)

Factsheet zur Gründung einer Schweizer Firma herunterladen

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Literatur


R. James Breiding, Gerhard Schwarz (2016) Wirtschaftswunder Schweiz. Ursprung und Zukunft eines Erfolgsmodells (NZZ Libro) (hier)


Jung Peter, Krauskopf Frédéric, Cramer Conradin (2020) Theorie und Praxis des Unternehmensrechts Festschrift zu Ehren von Lukas Handschin (Schulthess) (hier)


Simonek Madeleine, Müller Karin, Opel Andrea, Egli Philipp (2021) Unternehmensrecht I. Gründung und Aufbau, Sanierung und Liquidation (Schulthess) (hier)


Simonek Madeleine, Eitel Paul, Müller Karin (2022) Unternehmensrecht II. Nachfolge und Umstrukturierung. Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht (Schulthess) (hier)

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