Personen, die vermuten, dass eine Schweizer Bank kontaktlose Vermögenswerte besitzt, auf die sie Anspruch haben, konnten sich bisher immer direkt an die Bank oder einzelne Banken wenden. Zudem besteht seit 1996 die Möglichkeit einer zentralen Suche nach kontaktlosen und nachrichtenlosen Vermögenswerten über die Kontaktstelle des Bankenombudsman im Rahmen der Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung. Darüber hinaus werden seit Dezember 2015 dauerhaft nachrichtenlose Vermögenswerte im Internet auf einer Veröffentlichungsliste veröffentlicht, damit sich Berechtigte über deren Existenz informieren und ihre Ansprüche geltend machen können, bevor sie endgültig an den Staat abgeführt werden müssen.
Kundenbeziehungen, die von autorisierten Personen geschlossen wurden, gelten nicht als kontaktlos oder ruhend und können daher nicht durch eine zentrale Suche identifiziert werden. Geschlossene Kundenbeziehungen werden daher nicht veröffentlicht.
Der Schweizerische Bankenombudsman dient als zentrale Anlaufstelle für Personen, die nachrichtenlose Vermögenswerte (Schlafkonten) bei Schweizer Banken suchen.
Die Institution des Schweizerischen Bankenombudsmannes nahm ihre Tätigkeit im April 1993 auf. Bankenombudsmann ist seit Juli 2013 Marco Franchetti, lic. iur. und Notar. Unterstützt wird er bei seiner Arbeit von einem Team aus mehrsprachigen Juristen, Wirtschaftswissenschaftlern und Bankfachleuten.
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