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Wohnsitz Italien

Montepulciano, Toskana

Ruhestand in Italien: Wohnsitz durch Investition und italienisches goldenes Visum für Investoren


Aufenthaltserlaubnis für Investoren

("Permesso di soggiorno per investitori")

Wohnsitz in Italian beantragen

Beschreibung der italienischen Residenz nach Investitionsprogramm


Das Investorenvisum für Italien ("ingresso e soggiorno per investitori") gewährt Nicht-EU/EFTA-Bürgern und ihren Familien (Ehegatten und minderjährigen Kindern) eine 2-jährige Aufenthaltserlaubnis gegen Investitionen in strategische Gebiete für Italiens Zukunft. Die Aufenthaltsgenehmigung ist für weitere 3 Jahre unbegrenzt erneuerbar, sofern die strategische Investition aufrechterhalten wird (während mindestens 5 Jahren). Die italienische Staatsbürgerschaft ist nach 10 Jahren möglich.


Der italienische Reisepass (der 10 Jahre gültig ist) und der italienische Personalausweis ("carta di identità") geben das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt in allen Staaten der Europäischen Union, einschliesslich Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und das Vereinigte Königreich.


Italienische Reisepässe haben das gleiche Design wie EU-Reisepässe - sie sind in Burgunderfarbe mit dem Emblem Italiens auf der Abdeckung (einem weissen fünfzackigen Stern).


Italiener dürfen zwei Pässe haben, wenn es dazu einen triftigen Grund gibt, wie zum Beispiel einen Stempel aus einem Land wie Israel, was zu Problemen mit anderen Ländern führen könnte.


Der italienische Pass ermöglicht visumfreies Reisen (oder Visum bei der Ankunft) in 186 Länder. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nach italienischem Staatsangehörigkeitsrecht möglich (d.h. ein zweiter Reisepass ist in Italien möglich).

Programmbeginn 11. Dezember 2016
Förderstelle Ministero dello Sviluppo Economico
Änderung der Regeln Mai 2020: "Misure urgente“ im Zusammenhang mit Covid-19 gewähren 50% Rabatt für Investitionen in (i) italienische Aktien und (ii) qualifizierte italienische Startups

Was sind die Vorteile des Lebens in Italien?


  • Italien kennt seit 2017 ein spezielles Steuerregime, die italienische Pauschalsteuer (hier), unter welchem alle ausländischen Einkünfte durch eine jährliche Pauschalsteuer ("imposta forfettaria", eine sog. Ersatzsteuer) von €100'000 ersetzt werden
  • Im Rahmen des italienischen Investorenvisums besteht keine Notwendigkeit, in potenziell illiquide Immobilien zu investieren
  • Das italienische Visum für Investoren profitiert von einem intelligenten und optimierten Antragsverfahren mit Genehmigungen, die innerhalb von 30 Tagen ausgestellt werden
  • Das italienische goldene Visum ermöglicht den Zugang zum dauerhaften Aufenthalt in der EU ("carta di soggiorno") nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren in der drittgrössten Volkswirtschaft Europas
  • Im Rahmen der italienischen Aufenthaltsbewilligung für Investoren ist die italienische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren möglich, was jedoch im Vergleich zu anderen europäischen Residence by Investment-Programmen (RBI) eine relative lange Wartezeit ist. So führt das australische Investitionsprogramm (hier) zur Staatsbürgerschaft in Australien nach 5 Jahren, das Investitionsprogramm in Gibraltar (hier) führt zur britischen Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren, das österreichische Investitionsprogramm (hier) führt zur Staatsbürgerschaft in Österreich nach 6 Jahren, das portugiesische Investitionsprogramm (hier) führt zur Staatsbürgerschaft in Portugal nach 6 Jahren, das griechische Investitionsprogramm (hier) führt zur Staatsbürgerschaft in Griechenland nach 7 Jahren, das Investitionsprogramm in Monaco (hier) führt zur monegassischen Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren, das spanische Investitionsprogramm (hier) führt zur Staatsbürgerschaft in Spanien nach 10 Jahren und das Schweizer Investitionsprogramm (hier) führt zur Staatsbürgerschaft in der Schweiz nach 12 Jahren

Was sind die Hauptnachteile des italienischen Goldenen Visums?


  • Die meisten italienischen Banken sind mit den besonderen Anforderungen und dem Zeitplan des Investorenvisums für Italien nicht vertraut, was die Eröffnung eines persönlichen Bankkontos für Nichtansässige zu einem schwierigen Unternehmen macht

Was sind die Anforderungen an die physische Anwesenheit in Italien?


Jährlicher Aufenthalt in Italien Abwesenheiten über einem Jahr sind unzulässig

Wie hoch ist die persönliche Einkommensteuer in Italien?


Jährliches Einkommen Steuersatz
Unter €15'000 23%
€15'000 - 28'000 27%
€28'000 - 55'000 38%
€55'000 - 75'000 41%
Über €75'000 43%

> Je nach Wohnsitzregion des Steuerpflichtigen fällt eine zusätzliche italienische Regionalsteuer von 0,7 - 3,33% an.


> Es fallen zusätzliche italienische Gemeindesteuer bis zu 0,9% an, je nach Gemeinde des Steuerzahlers.


> Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne werden nur zu 26% besteuert.


> Zinserträge aus italienischen Staatsanleihen werden zu einem Diskontsatz von 12,5% besteuert.

Wie hoch ist die Vermögenssteuer in Italien?


Ausländische Bankkonti (IVAFE) 0,2% des Marktwertes
Ausländische Immobilien (IVIE) 0,76% des Marktwertes

Wie hoch ist die Bonussteuer für den Finanzsektor in Italien?


Boni, Aktienoptionen Zusatzsteuer von 10%

Wie hoch ist die Immobiliensteuer in Italien?


Stempelsteuer 5% des Kaufpreises
0% wenn die Immobilie länger als 5 Jahre gehalten wurde
Steuer für Dienstleistungen (TASI) 0 - 3,3% je nach Gemeinde
Vermögenssteuer (IMU) 0,76% auf dem steuerpflichtigen Wert

> IMU gilt nicht für den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen.

Wie hoch ist die Unternehmensgewinnsteuer in Italien?


Einkommen, Kapitalgewinne 27,9%
Banken und Finanzinstitute 27,5%
Holdingstrukturen 34,5%

Was sind die Bedingungen für die Erteilung eines italienischen Investorenvisums?


Antragsteller für das italienische Visum für Investoren (Goldenes Visum) müssen folgende Bedingungen erfüllen:


1) Anlage von €2'000'000 in italienische Staatsanleihen mit Restlaufzeiten von über 2 Jahren über eine italienische Bank - CCT / CCTeu / CTZ / BTP / BTP Italia (hier).


> Italienische 5-jährige Staatsanleihen zahlen aktuell (23Q2) Renditen über 3.50% im Jahr. Italiens Kreditrating ist BBB laut S&P.


ODER


2) Anlage von €500'000 in börsennotierte oder nicht börsennotierte italienische Aktien ("in Italien eingetragene und tätige Gesellschaft") über eine italienische Bank.


> Der italienische Golden-Visa-Investor kann nicht in ein Portfolio italienischer Aktien investieren, sondern muss ein einzelnes Unternehmen auswählen.


ODER


3) Investition von €250'000 in förderfähige italienische Startups (hier).

 

ODER


4) Philanthropische Spende in Höhe von €1'000'000 zur Unterstützung eines italienischen Projekts von öffentlichem Interesse im Kultur-, Bildungs- und Umweltbereich.


> Eine Kombination der 4 Routen ist unzulässig.


> Der Gebrauch von Kredit ist nicht erlaubt.


> Anlagen innerhalb einer bestimmten Kategorie, die jedoch auf mehrere juristische Personen abzielen, sind nur in Ausnahmefällen zulässig.


> Anlagen in Wertpapiere müssen durch einen Kontoauszug sowie ein Bestätigungsschreiben eines Mitarbeiters des die Anlagen tätigenden Finanzinstituts belegt werden.

Welche Dokumente sind erforderlich, um das goldene Visum und die Aufenthaltsgenehmigung für Italien zu erhalten?


  • Reisepass mit einer Restgültigkeit von 2 Jahren und 3 Monaten zum Zeitpunkt der Antragstellung beim jeweiligen ausländischen Konsulat
  • Offizielles Bankschreiben, in dem erklärt wird, dass der Anlagebetrag nach Italien überwiesen werden kann und dass die Bank international anerkannte Sorgfaltspflichten im Bereich Geldwäscherei erfüllt
  • Kurzer Lebenslauf auf Italienisch oder Englisch (Ausbildung und Berufserfahrung)
  • Schriftliche Zusage, die qualifizierende Anlage innerhalb von 3 Monaten nach dem Einreisedatum in Italien zu tätigen
  • Vermögensausweis für die qualifizierende Investition (Kontoauszug der letzten 3 Monate) und ausreichende Mittel (hier) zum Aufenthalt in Italien (€8'263 im Jahr)
  • Falls kein Kontoauszug der letzten 3 Monate verfügbar ist, muss Nachweis des Ursprungs der Vermögenswerte durch einen Buchhalter, Rechtsanwalt, Notar erbracht werden (z.B. mittels Schenkungsurkunde, Testament etc.).

Wie hoch sind die Kosten für das italienische goldene Visum?


Bearbeitungs- und Due Diligence Gebühr €15'000 (beinhaltet die Eröffnung eines Privatkontos bei einer italienischen Bank)

Wie lange dauert die Beantragung des italienischen Wohnsitzes?


  1. Förmlicher Antrag (in Italienisch oder Englisch) für eine sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung ("nulla osta"), fremdsprachige Belege müssen übersetzt und beglaubigt werden
  2. Innerhalb von 30 Tagen: Bewilligungsprüfung mit Bekanntgabe der Entscheidung – im positiven Fall wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt
  3. Innerhalb von 6 Monaten: Antrag auf ein zweijähriges Einreisevisum ("visto per investitori") beim italienischen Konsulat des ständigen Wohnsitzes des Antragstellers
  4. Innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise in Italien: Bewerber müssen bei der Polizeistation ("Questura") ihres Wohnorts eine zweijährige italienische Aufenthaltserlaubnis beantragen ("permesso di soggiorno per investitori") und Fotokopien aller Passseiten sowie zwei Passfotos vorlegen
  5. Innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in Italien: Die strategische Investition muss getätigt und für die gesamte Gültigkeitsdauer der italienischen Aufenthaltserlaubnis aufrechterhalten werden. Eine "Investitionsbescheinigung" muss an das Sekretariat des Ausschusses für Investorenvisa für Italien gesendet werden.
  6. Innerhalb von 30 Tagen: Bei positivem Entscheid wird die zweijährige italienische Aufenthaltserlaubnis für Investoren erstellt
  7. Nach 2 Jahren Aufenthaltsdauer: Ein Verlängerungsantrag um 3 Jahre durch eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung ("nulla osta al rinnovo") muss 60 Tage vor Ablauf der aktuellen italienischen Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden
  8. Nach einem ununterbrochenen Aufenthalt in Italien von 5 Jahren: Es kann Antrag auf Daueraufenthalt EU gestellt werden ("permesso di soggiorno CE di lungo periodo"). Bewerber für einen dauerhaften italienischen Wohnsitz müssen ausreichende Italienischkenntnisse nachweisen, und zwar Italienisch A2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen (hier).

Factsheet zum Wohnsitz Italien herunterladen

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