Wie funktioniert eine liechtensteinische Beteiligungsfirma?
Für globale Steueransässige ist eine kontrollierte ausländische Gesellschaft ("Controlled Foreign Corporation" oder "CFC") in einer kooperativen Jurisdiktion eine ausländische Geschäftsstruktur mit den folgenden Merkmalen:
- der ausländische Staat hat kein privilegiertes Steuerregime
- die ausländische Staat sieht einen angemessenen Austausch von Steuerinformationen vor
Was sind die Vorteile einer liechtensteinischen Holding für globale Investoren?
- Befreiung von der liechtensteinischen Unternehmenssteuer (12.5%) dank
speziellem Steuerregime (Privatvermögensstruktur oder PVS),
welche
zu einer minimalen lokalen Besteuerung führt (CHF 1'800 im Jahr)
- Liechtenstein kennt
keine Quellensteuer auf Dividendenausschüttungen
- Weniger Fragen von Compliance und den Steuerbehörden - Liechtenstein ist
Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- Wichtige Vorteile für den Vermögensschutz und die Nachfolgeplanung durch flexible, nur in Liechtenstein bekannte Strukturen ("Anstalt", "Stiftung", "Treuhänderschaft")
Was ist eine liechtensteinische Privatvermögensstruktur (PVS)?
Wir glauben, dass für
internationale Investoren eine liechtensteinische Anstalt in der Form einer
Privatvermögensstruktur (PVS)
eine der effektivsten Weisen ist,
passive Eigentumsrechte
über weltweite Vermögenswerte auszuüben (Bankkonten, passive Beteiligungen, Immobilien zur Eigennutzung), sofern diese Beteiligungsfirma
(i)
keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht und
(ii) keine aktive Kontrolle über ihre Beteiligungen ausübt und
(iii) ihren Beteiligungen keine Kredite gewährt.
Tatsächlich ersetzt das
liechtensteinische Steuerregime für Privatvermögensstrukturen
(hier) die normale Unternehmensbesteuerung durch eine
jährliche Mindeststeuer von CHF 1'800.
Der Status einer Privatvermögensstruktur steht allen Arten von juristischen Personen in Liechtenstein zur Verfügung, sofern die
folgenden Bedingungen
(hier) erfüllt sind:
- Die Liechtensteinische PVS-Holdingstruktur
darf keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben
- Die liechtensteinische Beteiligungsfirma darf (in Form ihrer Direktoren, Aktionäre oder Begünstigten)
keine direkte oder indirekte Kontrolle über die Managemententscheidungen ihrer gewerblich tätigen Tochtergesellschaften ausüben etwa "durch unmittelbare oder mittelbare Einflussnahme auf die Verwaltung der Beteiligungsgesellschaft[en]". Anders ausgedrückt können diese Personen kein Amt im Leitungsgremium der gewerblich tätigen Tochtergesellschaften der Holdinggesellschaft bekleiden. Andererseits darf die PVS-Holdingstruktur die Kontrolle über passive (Unter-Holding-)Tochtergesellschaften ausüben. Ebenso ist ihr die
Ausübung ihrer üblichen Aktionärsrechte gestattet (wie Stimmrecht, Verkaufsrecht, Recht auf Dividende, Auskunftsrecht, Klagerecht etc.)
- Die Private Equity Firma darf
keine Mieterträge aus ihrem Liegenschaftsbestand (sofern vorhanden) erzielen
- Die liechtensteinische Holdingfirma
darf keine verzinslichen gewerblichen Kredite gewähren
Bei der
Gewährung (oder Verlängerung) des PVS-Status an eine bestehende oder neue liechtensteinische juristische Person überprüfen die liechtensteinischen Steuerbehörden routinemässig die folgenden Gesellschaftsdokumente:
- Statuten der liechtensteinischen Holdinggesellschaft (insbesondere deren satzungsmässiger Zweck)
- Finanzbuchhaltung der liechtensteinischen Beteiligungsfirma (insbesondere
welche Art von Vermögenswerten die liechtensteinische PVS-Gesellschaft hält und
welche Art von Erträgen sie erwirtschaftet)
Bei Fällen, in denen Zweifel besteht, ob der PVS-Status einer liechtensteinischen Gesellschaft gerechtfertigt ist, kann die liechtensteinische Steuerbehörde weiter folgende Unterlagen prüfen:
- Protokoll der Verwaltungsratssitzungen der Liechtensteiner Holding
- Öffentliche Registerauszüge der Tochtergesellschaften der liechtensteinischen Holding (Prüfung auf allfällige Doppelfunktionen von Verwaltungsratsmitgliedern, Aktionären oder Begünstigten)
- Weitere Informationen über die detaillierte berufliche Tätigkeit der Gesellschafter oder Begünstigten der Holdinggesellschaft
- Alle anderen Dokumente, die erforderlich sind, um die Einhaltung der liechtensteinischen Gesetze zu gewährleisten.
Welches sind populäre Strukturen in Liechtenstein für Firmen im Bereich Private-Equity und Vermögensverwaltung zu privaten Zwecken?
- Liechtensteinische Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung
- Liechtensteinische Anstalt
- Treuhänderschaft (Trust), Treuunternehmen mit Persönlichkeit
Diese Strukturen werden in der Regel von einem Verwaltungsrat (oder einer gleichwertigen Person) in Übereinstimmung mit dem in einem Mandatsvertrag festgelegten Willen des Gründers verwaltet.