Hauptsitzungssaal, Europäischer Rat, Brüssel
Mehr und mehr...
1997 hat der EU-Rat die Gruppe "Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)" zur Unternehmensbesteuerung (CoCG) eingerichtet, um den schädlichen Steuerwettbewerb in (i) Mitgliedstaaten und (ii) abhängigen und assoziierten Gebieten (sog. "externe Herausforderungen für EU Steuersubtrat"). Der daraus entstandene Verhaltenskodex definiert potenziell schädliche steuerliche Massnahmen (Gateway-Kriterium) als "resultierend in einem deutlich niedrigeren effektiven Steuesatz, einschliesslich einem Nullsatz, als die in den EU Mitgliedstaaten allgemein geltenden Steuersätze", insbesondere wenn:
Kriterium 1: Vorteile nur Ausländern gewährt werden;
Kriterium 2: Vorteile vom Heimmarkt abgeschottet sind;
Kriterium 3: Vorteile auch ohne reale Wirtschaftstätigkeit und erhebliche wirtschaftliche Präsenz gewährt werden;
Kriterium 4: Transferpreisregeln von den OECD-Richtlinien abweichen;
Kriterium 5: Steuerliche Massnahmen intransparent sind, unter anderem wenn Rechtsvorschriften auf Verwaltungsebene auf intransparente Weise gelockert werden.
Als Reaktion auf die Panama Papers vom April 2016 startete die CoCG der Europäischen Union ein globales Screening von Steuervergünstigungen nach Kriterien im Bereich (i) Steuertransparenz (Status der CRS-Implementierung, BO-Register) (ii) faire Besteuerung (Kriterien 1-5 oben) (iii) Umsetzung von Anti-BEPS-Massnahmen.
Das Ergebnis war die EU-Liste der nicht kooperativen Jurisdiktionen für Steuerzwecke (in verschiedenen Versionen 2017 / 2019 / 2020).
Zu den Abwehrmassnahmen bei Nichtkooperation zählen:
Von den neuen Regeln erfasst werden (i) eingetragene Unternehmen (LTD, LLP, FZE) (ii) in Steueroasen (Bahamas, Belize, Bermuda, BVI, Cayman Islands, Guernsey, Jersey, Isle of Man, Marshall Islands, UAE), welche aktiv sind in (iii) relevanten Tätigkeiten (Banken, Finanzen, Versicherungen, Fondsmanagement, Finanzen, Leasing, Vertriebs- und Servicezentrum, Hauptsitz, (reine) Holdinggesellschaft [unterliegen reduzierten Substanzanforderungen], geistiges Eigentum, Schifffahrt).
Unternehmen können an Dienstleister auslagern, die jedoch denselben Substanzanforderungen unterliegen.
Unternehmen, die diese Kriterien erfüllen, gelten als konform:
Gerne führen wir eine Strukturanalyse vor dem Hintergrund der neuen Anforderungen in Abhängigkeit von (i) Rechtsordnung, (ii) Art der Tätigkeit und (iii) Restrukturierungsbereitschaft durch.
Zürich
Astrantia Consulting AG
Schützengasse 25
8001 Zürich
Schweiz
+41 44 700 28 88