Amazon Fulfillment Center, Thornton, Colorado, USA
Die Incoterms 2020 sind am 01.01.2020 in Kraft getreten und lassen sich wie folgt gruppieren:
Während die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.
ALLE ARTEN VON TRANSPORT
"Ab Werk" (Standort des Werks) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware liefert:
Der Verkäufer braucht die Ware weder auf ein Abholfahrzeug zu verladen noch zur Ausfuhr freizugeben.
Es besteht die Möglichkeit, dennoch den Verkäufer mit der Verladung zu beauftragen, indem die folgende Klausel zum EXW Bestellauftrag hinzugefügt wird: "auf das abfahrende Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Verkäufers verladen".
"Frei Frachtführer" (Standort des vereinbarten Frachtführers) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware auf eine der folgenden zwei Arten liefert:
Erstens, wenn der benannte Ort der Standort des Verkäufers ist, wird die Ware geliefert:
Bei Bahntransporten muss der Verkäufer, wenn es sich bei der Ware um eine Waggonladung handelt, den Waggon bzw. Container entsprechend zu beladen.
Die Lieferung ist abgeschlossen, wenn der beladene Wagen von der Bahn oder einer von ihr beauftragten Person übernommen wird.
Wenn der genannte Ort ein anderer Ort ist, wird die Ware geliefert:
> Nach Incoterms 2020 können Konnossemente nach Verladung ausgestellt werden.
"Fracht bezahlt bis" (vereinbarter Bestimmungsort) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert und die Gefahr and den Käufer überträgt:
Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Ware in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Menge oder überhaupt am Bestimmungsort ankommt. Denn die Gefahr geht im Zeitpunkt der Übergabe and den Frachtführer an den Käufer über. Der Verkäufer übernimmt jedoch die Beförderung der Ware bis zum vereinbarten Bestimmungsort.
Das gleiche wie oben. Der Verkäufer muss ausserdem das Risiko des Abhandenkommens oder der Beschädigung der Ware vom Ablieferungsort bis mindestens zum Bestimmungsort des Käufers versichern. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, wenn das Zielland den Abschluss eines Versicherungsschutzes vor Ort erfordert: In diesem Fall sollten die Parteien den Verkauf und Kauf nach CPT ("Carriage Paid to") in Betracht ziehen. Der Käufer sollte auch beachten, dass der Verkäufer gemäß der CIP Incoterms 2020-Regelung verpflichtet ist, einen umfassenden Versicherungsschutz gemäß den Institute Cargo Clauses (A) oder einer ähnlichen Klausel zu erhalten, anstatt den eingeschränkteren Versicherungsschutz gemäss den Institute Cargo Clauses (C). Es steht den Parteien jedoch weiterhin frei, eine niedrigere Deckung zu vereinbaren.
"Geliefert benannter Ort" (im Einfuhrland) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert – und die Gefahr auf den Käufer übergeht:
Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort oder zum vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes verbunden sind
"Geliefert benannter Ort entladen" (im Einfuhrland) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert – und die Gefahr auf den Käufer übergeht:
> Früher hiess dieser Incoterm DAT (Delivered at Terminal)
"Geliefert, Zoll und Steuer bezahlt" (im Einfuhrland) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert – und die Gefahr auf den Käufer übergeht:
DDP verpflichtet den Verkäufer, die Ware ggf. zur Ausfuhr sowie zur Einfuhr freizumachen und allfällige Einfuhrabgaben zu entrichten oder allfällige Zollformalitäten zu erledigen.
SEE- ODER BINNENSCHIFFFAHRT
"Frei längsseits Schiff" (vereinbarter Verladehafen) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert:
Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware längsseits des Schiffes liegt. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
"Frei an Bord" (vereinbarter Verladehafen) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert:
Das Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.
"Kosten und Fracht" (vereinbarter Bestimmungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert:
Der Verkäufer muss die Beförderung der Ware ab Lieferung bis zum vereinbarten Bestimmungsort beauftragen. So werden zum Beispiel Waren in Shanghai (ein Hafen) an Bord eines Schiffes verladen zur Beförderung nach Southampton (ebenfalls ein Hafen). Die Lieferung erfolgt hier, wenn sich die Ware an Bord des Schiffes in Shanghai befindet, wobei die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergeht. Ausserdem muss der Verkäufer einen Beförderungsvertrag von Shanghai nach Southampton abschließen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer seine Warenlieferverpflichtung hiermit erfüllt hat, unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Menge oder überhaupt am Bestimmungsort ankommt.
"Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen" (vereinbarter Bestimmungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert:
Gleich wie oben. Der Verkäufer muss ausserdem das Risiko des Abhandenkommens oder der Beschädigung der Ware vom Verschiffungshafen bis mindestens zum Bestimmungshafen des Käufers versichern. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, wenn das Zielland den Abschluss eines Versicherungsschutzes vor Ort erfordert: In diesem Fall sollten die Parteien den Kauf und Verkauf nach CFR in Betracht ziehen. Der Käufer sollte auch beachten, dass der Verkäufer gemäß der CIF Incoterms 2020-Regelung verpflichtet ist, einen begrenzten Versicherungsschutz gemäß den Institute Cargo Clauses (C) oder einer ähnlichen Klausel zu erhalten, anstatt den umfassenderen Versicherungsschutz gemäß den Institute Cargo Clauses (A). Es steht den Parteien jedoch weiterhin frei, eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren.
Zürich
Astrantia Consulting AG
Schützengasse 25
8001 Zürich
Schweiz
+41 44 700 28 88