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Incoterms 2020 verstehen

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Incoterms 2020 im globalen Handel aus der Schweiz


Globale Logistik


Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Die Internationalen Handelsklauseln ("Incoterms", "INCO-Bedingungen") wurden 1936 von der Internationalen Handelskammer ("ICC") in Paris eingeführt, um einen allgemein anerkannten Rechtsrahmen für die Bestimmung des Tragens von Versandkosten, -risiken und -haftung (Gefahrübergang) im internationalen Handel zu schaffen.


Die 11 Incoterms sind eie Reihe freiwilliger Klauseln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel und bieten Importeuren, Exporteuren, Versicherern und ihren Anwälten einen kleinsten gemeinsamen Nenner.


Die Incoterms 2020 sind am 01.01.2020 in Kraft getreten und lassen sich wie folgt gruppieren:


  1. Die "E"-Regel – "Abholklausel" (EXW) | Die Verpflichtung des Verkäufers beschränkt sich darauf, die Ware dem Käufer beim Verkäufer zur Verfügung zu stellen.
  2. Die "F" Regeln – "Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer" (FCA, FAS, FOB) | Der Verkäufer liefert die Ware an den Frachtführer an einen vom Käufer benannten Ort.
  3. Die "C"-Regeln – "Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten für den Haupttransport durch den Verkäufer" (CPT, CIP, CFR, CIF) | Der Verkäufer sorgt für den Transport, trägt jedoch nicht das Risiko des Verlustes, der Beschädigung, oder etwaiger Mehrkosten nach dem Versand.
  4. Die D-Regeln – "Ankunftsklauseln" (DAP, DPU, DDP) | Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware zum benannten Bestimmungsort verbunden sind. In diesen Incoterms-Regeln sind daher Lieferung und Ankunft am Bestimmungsort identisch.


Während die Pflichten des Verkäufers mit jeder Gruppe steigen, reduzieren sich diejenigen des Käufers entsprechend.


ALLE ARTEN VON TRANSPORT


EXW | Ex Works | Ab Werk


"Ab Werk" (Standort des Werks) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware liefert:


  • wenn er die Ware dem Käufer an einem benannten Versendeort (wie einer Fabrik oder einem Lager) zur Verfügung stellt und
  • der benannte Versendeort kann der Standort des Verkäufers sein oder nicht.


Der Verkäufer braucht die Ware weder auf ein Abholfahrzeug zu verladen noch zur Ausfuhr freizugeben.


Es besteht die Möglichkeit, dennoch den Verkäufer mit der Verladung zu beauftragen, indem die folgende Klausel zum EXW Bestellauftrag hinzugefügt wird: "auf das abfahrende Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Verkäufers verladen".


FCA | Free Carrier | Frei Frachtführer


"Frei Frachtführer" (Standort des vereinbarten Frachtführers) bedeutet, dass der Verkäufer dem Käufer die Ware auf eine der folgenden zwei Arten liefert:


Erstens, wenn der benannte Ort der Standort des Verkäufers ist, wird die Ware geliefert:


  • wenn sie auf das vom Käufer arrangierte Transportmittel verladen wurde.


Bei Bahntransporten muss der Verkäufer, wenn es sich bei der Ware um eine Waggonladung handelt, den Waggon bzw. Container entsprechend zu beladen.


Die Lieferung ist abgeschlossen, wenn der beladene Wagen von der Bahn oder einer von ihr beauftragten Person übernommen wird.


Wenn der genannte Ort ein anderer Ort ist, wird die Ware geliefert:


  • wenn sie auf dem Transportmittel des Verkäufers verladen wurde und
  • den benannten anderen Ort erreicht hat und
  • zum Entladen vom Transportmittel des Verkäufers bereit ist und
  • zur freien Verfügung des Frachtführers oder einer anderen vom Käufer benannten Person steht.


> Nach Incoterms 2020 können Konnossemente nach Verladung ausgestellt werden.


CPT | Carriage Paid To | Fracht bezahlt bis


"Fracht bezahlt bis" (vereinbarter Bestimmungsort) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert und die Gefahr and den Käufer überträgt:


  • durch Übergabe an den Frachtführer
  • welcher vom Verkäufer beauftragt wurde
  • oder durch Beschaffung so gelieferter Ware.


Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Ware in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Menge oder überhaupt am Bestimmungsort ankommt. Denn die Gefahr geht im Zeitpunkt der Übergabe and den Frachtführer an den Käufer über. Der Verkäufer übernimmt jedoch die Beförderung der Ware bis zum vereinbarten Bestimmungsort.


CIP | Carriage and Insurance Paid to | Fracht und Versicherung bezahlt


Das gleiche wie oben. Der Verkäufer muss ausserdem das Risiko des Abhandenkommens oder der Beschädigung der Ware vom Ablieferungsort bis mindestens zum Bestimmungsort des Käufers versichern. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, wenn das Zielland den Abschluss eines Versicherungsschutzes vor Ort erfordert: In diesem Fall sollten die Parteien den Verkauf und Kauf nach CPT ("Carriage Paid to") in Betracht ziehen. Der Käufer sollte auch beachten, dass der Verkäufer gemäß der CIP Incoterms 2020-Regelung verpflichtet ist, einen umfassenden Versicherungsschutz gemäß den Institute Cargo Clauses (A) oder einer ähnlichen Klausel zu erhalten, anstatt den eingeschränkteren Versicherungsschutz gemäss den Institute Cargo Clauses (C). Es steht den Parteien jedoch weiterhin frei, eine niedrigere Deckung zu vereinbaren.


DAP | Delivered at Place | Geliefert benannter Ort


"Geliefert benannter Ort" (im Einfuhrland) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert – und die Gefahr auf den Käufer übergeht:


  • wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung steht
  • bereit zur Entladung auf dem ankommenden Transportmittel
  • am benannten Bestimmungsort oder
  • am vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes, wenn ein solcher Punkt vereinbart wurde.


Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die mit der Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungsort oder zum vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes verbunden sind


DPU | Delivered at Place Unloaded | Geliefert benannter Ort entladen


"Geliefert benannter Ort entladen" (im Einfuhrland) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert – und die Gefahr auf den Käufer übergeht:


  • wenn die Ware vom ankommenden Transportmittel abgeladen wurde
  • und dem Käufer zur Verfügung steht
  • am benannten Bestimmungsort oder
  • am vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes, wenn ein solcher Punkt vereinbart wurde.


> Früher hiess dieser Incoterm DAT (Delivered at Terminal)


DDP | Delivered Duty Paid | Geliefert, Zoll & Steuer bezahlt


"Geliefert, Zoll und Steuer bezahlt" (im Einfuhrland) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert – und die Gefahr auf den Käufer übergeht:


  • wenn die Ware dem Käufer zur Verfügung steht
  • für den Import freigegeben
  • auf dem ankommenden Transportmittel
  • bereit zum entladen
  • am benannten Bestimmungsort oder am vereinbarten Punkt innerhalb dieses Ortes, wenn ein solcher Punkt vereinbart wurde.


DDP verpflichtet den Verkäufer, die Ware ggf. zur Ausfuhr sowie zur Einfuhr freizumachen und allfällige Einfuhrabgaben zu entrichten oder allfällige Zollformalitäten zu erledigen.


SEE- ODER BINNENSCHIFFFAHRT


FAS | Free Alongside Ship | Frei längsseits Schiff


"Frei längsseits Schiff" (vereinbarter Verladehafen) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert:


  • wenn die Ware neben dem Schiff platziert wurde (z. B. auf einem Kai oder einem Lastkahn)
  • welches vom Käufer benannt wurde
  • im benannten Verschiffungshafen
  • oder wenn der Verkäufer bereits so gelieferte Ware beschafft.


Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware längsseits des Schiffes liegt. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.


FOB | Free on Board | Frei an Bord


"Frei an Bord" (vereinbarter Verladehafen) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert:


  • an Bord des Schiffes
  • welches vom Käufer benannt wurde
  • im benannten Verschiffungshafen
  • oder wenn der Verkäufer bereits so gelieferte Ware beschafft.


Das Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht auf den Käufer über, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.


CFR | Cost and Freight | Kosten und Fracht


"Kosten und Fracht" (vereinbarter Bestimmungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert:


  • an Bord des Schiffes
  • oder wenn der Verkäufer bereits so gelieferte Ware beschafft.


Der Verkäufer muss die Beförderung der Ware ab Lieferung bis zum vereinbarten Bestimmungsort beauftragen. So werden zum Beispiel Waren in Shanghai (ein Hafen) an Bord eines Schiffes verladen zur Beförderung nach Southampton (ebenfalls ein Hafen). Die Lieferung erfolgt hier, wenn sich die Ware an Bord des Schiffes in Shanghai befindet, wobei die Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergeht. Ausserdem muss der Verkäufer einen Beförderungsvertrag von Shanghai nach Southampton abschließen.


Es wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer seine Warenlieferverpflichtung hiermit erfüllt hat, unabhängig davon, ob die Ware tatsächlich in einwandfreiem Zustand, in der angegebenen Menge oder überhaupt am Bestimmungsort ankommt.


CIF | Cost Insurance Freight | Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen


"Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen" (vereinbarter Bestimmungshafen) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Käufer liefert:


  • an Bord des Schiffes
  • oder wenn der Verkäufer bereits so gelieferte Ware beschafft.


Gleich wie oben. Der Verkäufer muss ausserdem das Risiko des Abhandenkommens oder der Beschädigung der Ware vom Verschiffungshafen bis mindestens zum Bestimmungshafen des Käufers versichern. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, wenn das Zielland den Abschluss eines Versicherungsschutzes vor Ort erfordert: In diesem Fall sollten die Parteien den Kauf und Verkauf nach CFR in Betracht ziehen. Der Käufer sollte auch beachten, dass der Verkäufer gemäß der CIF Incoterms 2020-Regelung verpflichtet ist, einen begrenzten Versicherungsschutz gemäß den Institute Cargo Clauses (C) oder einer ähnlichen Klausel zu erhalten, anstatt den umfassenderen Versicherungsschutz gemäß den Institute Cargo Clauses (A). Es steht den Parteien jedoch weiterhin frei, eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren.

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