Über uns

Register wirtschaftlich Berechtigter

Ein Bunker mit zerbrochenen Spiegeln, Frankreich

Register wirtschaftlicher Eigentümer (auch Eigentums-oder Transparenzregister)


Privatkunden

"Denn jetzt sehen wir alles in einem Spiegel, in rätselhafter Gestalt..."


Viele Länder haben Register der wirtschaftlichen Eigentümer erstellt oder sich dazu verpflichtet – einige öffentlich, andere halböffentlich. Während Steueroasen argumentieren, dass solche Register nur bei globaler Einführung obligatorisch sein sollten, erwarten wir, dass zentrale Eigentumsregister bis 2023 die globale Norm sein werden.


FATF-Leitfaden (2014)


Im Jahr 2014 hat die Financial Action Task Force (FATF), ein zwischenstaatliches Gremium, das globale AML-Standards festlegt, Richtlinien gegen den Missbrauch juristischer Personen und Vereinbarungen zu kriminellen Zwecken, einschließlich Steuerstraftaten und Korruption, herausgegeben.


Die FATF-Empfehlungen 24 und 25 fordern die Länder auf, "sicherzustellen, dass angemessene, genaue und zeitnahe Informationen über das wirtschaftliche Eigentum und die Kontrolle juristischer Personen [und] über Express-Trusts, einschliesslich Informationen über den Settlor, den Treuhänder und die Begünstigten, eingeholt werden können, und rechtzeitig von den zuständigen Behörden eingesehen werden können", so dass sie bei Finanzermittlungen "dem Geld folgen" können.


Ende 2016 haben sich über 200 Länder verpflichtet, Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum systematisch an die zuständigen Behörden oder die breite Öffentlichkeit weiterzugeben.


5th EU AMLD (2018)


Als Reaktion auf die jahrzehntelange Geheimhaltung, die im April 2016 zu den Panama Papers führte, hat die EU die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD5) eingeführt:


  • Inkrafttreten: Juli 2018


  • Umsetzungsfrist: 10. Januar 2020


Im Zeitalter der Transparenz


AMLD5 bringt insbesondere „Transparenz darüber, wem Unternehmen und Trusts wirklich gehören, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch undurchsichtige Strukturen zu verhindern“:


1) Transparenz über die tatsächlichen Eigentümer von in der EU registrierten Unternehmen: Unbegrenzter öffentlicher Zugang zu europäischen Registern der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, um "die öffentliche Kontrolle" (durch Presse, NGOs usw.) zu verbessern.


  • Wirtschaftliche Berechtigter (WB): natürliche Person, die letztendlich mehr als 25% der Aktien oder Stimmrechte eines Unternehmens kontrolliert oder die Kontrolle auf andere Weise ausübt;


  • Öffentliche WB Daten enthalten (i) Name (ii) Geburtsmonat und -jahr (iii) Wohnsitzland (iv) Staatsangehörigkeit (v) Umfang des wirtschaftlichen Interesses (Bereiche: 25-50%, 50-75%, >75 %) und kann (vi) Geburtsdatum (vii) Kontaktdaten enthalten;


  • WB Daten müssen aufbewahrt werden auf nationaler und europäischer Ebene "mindestens 5 Jahre, jedoch nicht länger als 10 Jahre" nach der Liquidation eines Unternehmens oder der Auflösung eines Trusts.


2) Transparenz über die tatsächlichen Eigentümer von EU-verwalteten Express Trusts: Zugang zu BO-Daten von Trusts beschränkt auf zuständige Behörden (FIUs, Steuerbehörden, Aufsichtsbehörden) und "andere Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können" (z. B. ein investigativer Journalist, der Korruption untersucht) oder Geldwäsche):


  • Länderspezifische Trusts und ähnliche Rechtsvereinbarungen (Fiducie, Treuhand) sind der Europäischen Kommission zu melden und im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen;


  • Trust BO-Daten über (i) Treugeber (ii) Treuhänder (iii) Protektor (iv) Begünstigte (v) jede andere beherrschende Person sind dort aufzubewahren, "wo der Trustee seinen Wohnsitz hat" oder, wenn kein EU-Trustee vorhanden ist, im EU-Land in, welchem der Trustee im Auftrag des Trusts "eine Geschäftsbeziehung eingeht" (z.B. ein Bankkonto eröffnet, Immobilien erwirbt etc.).


3) Vernetzung der Register der wirtschaftlichen Eigentümer auf EU-Ebene: Die Zentralregister jedes Landes sollen an die European Central Platform (ECP) angebunden werden.


Weltweite Register des wirtschaftlichen Eigentums


Das Register des wirtschaftlichen Eigentums des Vereinigten Königreichs


Das Register des wirtschaftlichen Eigentums im Vereinigten Königreich wurde 2016 unter dem Namen People with Significant Control (PSC) Register eingeführt. Es war eines der ersten europäischen Register wirtschaftlich Begünstigter.




  • Im Jahr 2017 hat das Vereinigte Königreich mit seinen Crown Dependencies (Guernsey, Jersey, Isle of Man) und den Overseas Territories (Bermuda, BVI, Cayman Islands) bilaterale Abkommen über den Austausch von BO-Daten unterzeichnet


  • Die Systeme der Crown Dependencies und Overseas Territories sind vollständig bevölkert, aber vorerst halböffentlich


Deutschlands Register der wirtschaftlichen Eigentümer


Das sog. deutsche Transparenzregister ist seit 2017 vollständig öffentlich.


Hongkongs Register des wirtschaftlichen Eigentums


Seit 2018 müssen alle in Hongkong registrierten Unternehmen aktuelle Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum in einem halböffentlichen Register der wesentlichen Controller ("SCR") führen, das am eingetragenen Sitz des Unternehmens (oder an einem anderen Ort in Hongkong) in englischer oder chinesischer Sprache geführt wird Sprache.


  • Jedes Unternehmen in Hongkong muss mindestens eine Person benennen, die in der Lage ist, die Rechtsdurchsetzung in Bezug auf das SCR zu unterstützen


Luxemburgs Register des wirtschaftlichen Eigentums


Das luxemburgische registre des bénéficiaires effectifs ("RBE") ist seit 2019 vollständig öffentlich-


Liechtensteins Register des wirtschaftlichen Eigentums


AMLD4 wird seit Mitte 2019 implementiert, die Einführung von AMLD5 ist jedoch noch fällig


  • Trusts, Stiftungen: nur beherrschende Personen müssen eingetragen werden (falls keine: Treuhänder eintragen)


Panamas Register wirtschaftlicher Eigentümer


Ansässige Agenten müssen UBOs einer neuen Aufsichtsbehörde, dem Superintendence Body offenlegen.


Singapurs Register wirtschaftlicher Eigentümer


In Singapore existiert ein halböffentliches Register von zu registrierenden Kontrollpersonen


Gibt es in der Schweiz ein Register wirtschaftlicher Eigentümer?


In der Schweiz gibt es kein zentrales öffentliches Register der wirtschaftlichen Eigentümer als solches. Stattdessen sind Schweizer Aktiengesellschaften (in deutsch AG, in französisch SA) verpflichtet, die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer im eigenen Haus zu führen und zu aktualisieren (im sogenannten "Aktienbuch", "registere des action", "registro delle Azione").


__________________________

Bibliographie


FATF Guidance (2014) Transparency and Beneficial Ownership (hier)


FATF – Egmont Group (2018) Concealment of Beneficial Ownership (hier)


FATF (2019) Best Practices on Beneficial Ownership for Legal Persons (hier)


STEP (2021) Beneficial Ownership Registers: The STEP Handbook for Advisers (Globe Law and Business) (hier)

Vermögensplaner kontaktieren

Share by: