Ein Bunker mit zerbrochenen Spiegeln, Frankreich
"Denn jetzt sehen wir alles in einem Spiegel, in rätselhafter Gestalt..."
Im Jahr 2014 hat die Financial Action Task Force (FATF), ein zwischenstaatliches Gremium, das globale AML-Standards festlegt, Richtlinien gegen den Missbrauch juristischer Personen und Vereinbarungen zu kriminellen Zwecken, einschließlich Steuerstraftaten und Korruption, herausgegeben.
Die FATF-Empfehlungen 24 und 25 fordern die Länder auf, "sicherzustellen, dass angemessene, genaue und zeitnahe Informationen über das wirtschaftliche Eigentum und die Kontrolle juristischer Personen [und] über Express-Trusts, einschliesslich Informationen über den Settlor, den Treuhänder und die Begünstigten, eingeholt werden können, und rechtzeitig von den zuständigen Behörden eingesehen werden können", so dass sie bei Finanzermittlungen "dem Geld folgen" können.
Ende 2016 haben sich über 200 Länder verpflichtet, Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum systematisch an die zuständigen Behörden oder die breite Öffentlichkeit weiterzugeben.
Als Reaktion auf die jahrzehntelange Geheimhaltung, die im April 2016 zu den Panama Papers führte, hat die EU die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD5) eingeführt:
AMLD5 bringt insbesondere „Transparenz darüber, wem Unternehmen und Trusts wirklich gehören, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch undurchsichtige Strukturen zu verhindern“:
1) Transparenz über die tatsächlichen Eigentümer von in der EU registrierten Unternehmen: Unbegrenzter öffentlicher Zugang zu europäischen Registern der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, um "die öffentliche Kontrolle" (durch Presse, NGOs usw.) zu verbessern.
2) Transparenz über die tatsächlichen Eigentümer von EU-verwalteten Express Trusts: Zugang zu BO-Daten von Trusts beschränkt auf zuständige Behörden (FIUs, Steuerbehörden, Aufsichtsbehörden) und "andere Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können" (z. B. ein investigativer Journalist, der Korruption untersucht) oder Geldwäsche):
3) Vernetzung der Register der wirtschaftlichen Eigentümer auf EU-Ebene: Die Zentralregister jedes Landes sollen an die European Central Platform (ECP) angebunden werden.
Das Register des wirtschaftlichen Eigentums im Vereinigten Königreich wurde 2016 unter dem Namen People with Significant Control (PSC) Register eingeführt. Es war eines der ersten europäischen Register wirtschaftlich Begünstigter.
Das sog. deutsche Transparenzregister ist seit 2017 vollständig öffentlich.
Seit 2018 müssen alle in Hongkong registrierten Unternehmen aktuelle Informationen zum wirtschaftlichen Eigentum in einem halböffentlichen Register der wesentlichen Controller ("SCR") führen, das am eingetragenen Sitz des Unternehmens (oder an einem anderen Ort in Hongkong) in englischer oder chinesischer Sprache geführt wird Sprache.
Das luxemburgische registre des bénéficiaires effectifs ("RBE") ist seit 2019 vollständig öffentlich-
AMLD4 wird seit Mitte 2019 implementiert, die Einführung von AMLD5 ist jedoch noch fällig
Ansässige Agenten müssen UBOs einer neuen Aufsichtsbehörde, dem Superintendence Body offenlegen.
In Singapore existiert ein halböffentliches Register von zu registrierenden Kontrollpersonen
In der Schweiz gibt es kein zentrales öffentliches Register der wirtschaftlichen Eigentümer als solches. Stattdessen sind Schweizer Aktiengesellschaften (in deutsch AG, in französisch SA) verpflichtet, die Daten der wirtschaftlichen Eigentümer im eigenen Haus zu führen und zu aktualisieren (im sogenannten "Aktienbuch", "registere des action", "registro delle Azione").
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Bibliographie
FATF Guidance (2014) Transparency and Beneficial Ownership (hier)
FATF – Egmont Group (2018) Concealment of Beneficial Ownership (hier)
FATF (2019) Best Practices on Beneficial Ownership for Legal Persons (hier)
STEP (2021) Beneficial Ownership Registers: The STEP Handbook for Advisers (Globe Law and Business) (hier)
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