Insel Santorini, Griechenland
Um ausländische Ruheständler anzuziehen, bietet Griechenland eine pauschale Steuerregelung von 7% auf allen ausländischen Einkünften von Rentnern jeden Alters, welche (i) ausländische Renteneinkünfte beziehen (ii) in fünf der vergangenen sechs Jahre nicht in Griechenland steuerpflichtig waren und (iii) ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen aus (iv) dem EU/EWR Raum oder einem Staat, mit welchem ein Abkommen zur administrativen Zusammenarbeit in Steuersachen mit Griechenland besteht.
Die griechische Steuerflatrate lohnt sich vor allem für ausländische Pensionierte, die eine hohe Rente beziehen und ausserdem Mieteinnahmen oder Kapitalerträge erwirtschaften.
Die griechische alternative Steuerregelung für ausländische Pensionäre gilt für eine Laufzeit von 15 Jahren.
Die Pauschalsteuer in Griechenland muss vor dem letzten Arbeitstag im Juli entrichtet werden.
Programmbeginn | 31. Juli 2020 (Art. 5B L. 4172/2013) |
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Förderstelle | Griechisches Finanzministerium |
Kompetente Behörden | Unabhängige griechische Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE auf Griechisch, IARP auf Englisch), Steuerbehörde für ausländische Steueransässige |
Popularität | Deutsche, Schweizer, Holländer, Franzosen, Italiener, Briten usw. |
Eine natürliche Person, die sich insgesamt länger als 183 Tage in einem beliebigen Zeitraum von 12 Monaten in Griechenland aufhält, ist ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts in Griechenland steueransässig.
Anspruch auf die griechische alternative Steuer für Rentner haben Personen, welche folgende Bedingungen kumulativ erfüllen:
1) Die Person bezieht Renteneinkünfte ausserhalb Griechenlands.
2) Die Person verlagert ihren Steuersitz und Wohnsitz nach Griechenland.
3) Die Person (und ihre Familienangehörigen) waren mindestens 5 von 6 Jahren vor Antragstellung nicht in Griechenland steueransässig.
4) Die Person verlegt ihren Hauptwohnsitz nach Griechenland aus einem Staat, mit welchem ein Abkommen zur administrative Zusammenarbeit im Steuerbereich besteht.
Antragskosten | €10'000 (beinhaltet die Verfassung des Antragsschreibens und die Zusammenstellung, Übersetzung und Beglaubigung der entsprechenden Dokumente sowie deren Eingabe bei den griechischen Steuerbehörden) |
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Anträge auf die griechische Pauschalsteuer für Rentner müssen bis zum 31. März per Post oder elektronisch bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden, Belege müssen bis zum 31. Mai eingereicht werden.
Die griechischen Steuerbehörden haben eine Frist von 60 Tagen, um ihre Entscheidung zu treffen, d.h. den Antrag anzunehmen oder abzulehnen.
Die Bewilligung eines Antrags hat keinen Einfluss auf die steuerliche Ansässigkeit der Familienmitglieder des Antragstellers. Diese werden gesondert geprüft.
Erfolgreiche Antragsteller gelten als griechische Steueransässige (i) im Sinne des Steuerabkommens, das Griechenland mit dem entsprechenden Land abgeschlossen hat und (ii) für das Steuerjahr, in dem der Antrag auf die alternative griechische Sondersteuer gestellt wurde.
Die griechischen Steuerbehörden benachrichtigen routinemässig die Steuerbehörden des Landes des letzten steuerlichen Wohnsitzes des Antragstellers über die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland.
Die griechische pauschale Einkommenssteuer muss jedes Jahr vor dem letzten Werktag des Monats Juli errichtet werden, und zwar in Höhe von 7% sämtlicher im Ausland erzielten Einkommen, mit der Ausnahme von Einkommen, welche gemäss Doppelbesteuerungsabkommen steuerbefreit sind.
Griechenland hat völkerrechtliche Verträge zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit 57 Ländern (hier) geschlossen:
Albanien, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kanada, China, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Deutschland, Ungarn, Island, Indien, Irland, Israel, Italien, Kuwait, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Moldawien, Marokko, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Katar, Rumänien, Russland, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Südafrika, Südkorea, Spanien, Schweden, Schweiz, Tunesien, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Usbekistan
Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland und Deutschland (hier)
Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland und der Schweiz (hier)
Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland und Österreich (hier)
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