Exotischer Garten über Monaco
Wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich länger als 3 Monate im Jahr in Monaco aufhalten oder sich in Monaco niederlassen möchte, muss bei den monegassischen Behörden eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die vom Fürstentum Monaco ausgestellte Niederlassungsbewilligung ("carte de séjour") ermöglicht es, sich innerhalb des Schengen-Raums legal zu bewegen (hier).
Investoren und Geschäftsleute, die mindestens 10 aufeinanderfolgende Jahren in Monaco wohnhaft sind, können einen Antrag auf Einbürgerung direkt beim Fürsten stellen. Die doppelte Staatsbürgerschaft jedoch ist in Monte-Carlo nicht zulässig.
Der monegassische Reisepass ist 5 Jahre gültig und ermöglicht visumfreies Reisen in über 175 Länder.
Typus | Gültigkeit |
---|---|
a) Befristete Bewilligung | Gültig für 1 Jahr (kann dreimal verlängert werden) |
b) Normale Bewilligung | Gültig für 3 Jahre (kann dreimal verlängert werden) |
c) Privilegierte Bewilligung | Gültig für 10 Jahre |
Bei Antragstellung | Ja |
---|---|
Abholung des Ausweises | Nein |
Jährliche Präsenz (nicht zwingend aufeinanderfolgend) | |
Befristete und normale Bewilligung | Mindestens 3 Monate im Jahr |
Privilegierte Bewilligung | Mindestens 6 Monate im Jahr |
Das goldene Visum in Monaco ermöglicht monegassische Staatsbürgerschaft nach 10 Jahren, was im Vergleich zu anderen Aufenthaltsprogrammen eine relativ lange Wartezeit ist:
Monaco wendet bei seinen Einbürgerungsentscheiden im Allgemeinen die folgenden Auswahlkriterien an:
Im Weiteren werden die französischen Behörden zu allen Anträgen konsultiert, die von S.D. dem Souveränen Prinzen, befürwortet wurden.
> Doppelte Staatsbürgerschaft ist in Monaco nicht erlaubt, d.h. alle bisherigen Nationalitäten und Reisepässe müssen aufgegeben werden.
Einkommen, Dividenden, Kapitalgewinn | 0% (seit 1869 ausser für französische Staatsbürger) |
---|
Einkommen, Kapitalgewinn | 25% (finden nur Anwendung, wenn über 25% des Umsatzes ausserhalb von Monaco stammt) |
---|
Handänderung | 4,5% zwischen transparenten Parteien | 7,5% zwischen nicht transparenten Parteien (wie z.B. ausländische Firmen, Trusts usw.) |
---|---|
Notargebühr | 1,5% (Käufer) |
Maklergebühr | 5,0% (+20% MwSt.: Verkäufer) |
3,0% (+20% MwSt.: Käufer) | |
Mietsteuer | 1,0% (Mieter) |
Hypothekarsteuer | 0,65% |
> Bei Neubauten gilt anstelle der Handänderungssteuer eine Mehrwertsteuer in Höhe von 20%.
Erbe | Immobiliensteuer |
---|---|
Eltern, Kinder | 0% |
Brüder, Schwestern | 8% |
Onkel, Tanten usw. | 10% |
Andere Verwandte | 13% |
Nicht verwandte Personen | 16% |
Antragsteller für den Aufenthaltstitel und Steuerdomizil in Monaco müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
1) "Ausreichende finanzielle Mittel"
a) Europäische Führungskräfte und Top-Manager, welche in Monaco Wohnsitz nehmen möchten, müssen einen Arbeitsvertrag von einem monegassischen Arbeitgeber vorweisen.
ODER
b) Antragsteller für das goldene Visum für Investoren in Monaco müssen ein Privatkonto bei einer Bank in Monaco eröffnen (hier) und eine Überweisung von €500'000 tätigen. In der Praxis eröffnen aber viele Privatbanken in Monaco ein persönliches Bankkonto erst ab Guthaben von über €1m.
2) "Unterkunft in Monaco"
a) Bewerber für den Aufenthaltstitel in Monaco müssen ein Haus oder eine Wohnung in Monaco besitzen.
ODER
b) Bewerber für Steuersitz Monaco können ein Haus oder eine Wohnung in Monaco mieten.
ODER
c) Dauerhafter Aufenthalt bei einem Verwandten in einem Haus oder einer Wohnung in Monaco.
3) "Guter Charakter"
Bearbeitungs- und Due Diligence Gebühr | €10'000 (beinhaltet die Eröffnung eines Privatkontos bei einer Bank in Monaco) |
---|
Wie ist das Verfahren und wie lange dauert es, eine Aufenthaltsgenehmigung für den Wohnsitz in Monaco zu beantragen?
1-Zimmer-Wohnung | €4'000 - 6'000 pro Monat |
---|---|
2-Zimmer-Wohnung | €6'000 - 10'000 pro Monat |
3-Zimmer-Wohnung | €8'000 - 15'000 pro Monat |
Studio | €1 - 2 Mio. |
---|---|
1-Zimmer-Wohnung | €2 - 5 Mio. |
2-Zimmer-Wohnung | €4 - 10 Mio. |
3-Zimmer-Wohnung | €10 - 20 Mio. |
4-Zimmer-Wohnung | €20 - 40 Mio. |
Zürich
Astrantia Consulting AG
Schützengasse 25
8001 Zürich
Schweiz
+41 44 700 28 88