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Griechische alternative Steuer für wohlhabende Investoren

Olivenbaum, Kolymbari, Kreta

Verlegung des Steuersitzes nach Griechenland: Griechische Alternativsteuer oder Pauschalsteuer für vermögende Ausländer


Alternative Besteuerung der persönlichen Einkommensteuer

("Eναλλακτικής φορολόγησης εισοδήματος φυσικών προσώπων")

Griechische Alternativsteuer beantragen

Beschreibung der griechischen alternativen Steuerpauschale für wohlhabende Privatpersonen


Seit 2020 lockt Griechenland mit einer jährlichen alternativen Steuerpauschale von €100'000 während 15 Jahren für vermögende Anleger, welche (i) in den vergangenen 8 Jahren mindestens 7 Jahre lang nicht griechischen Wohnsitz hatten (ii) ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und (iii) binnen 3 Jahren griechische Investitionen über €500'000 tätigen (Immobilien, Aktien).


Teilnehmer des griechischen Wohnsitzprogramms für nicht-europäische Anleger (hier) unterliegen der Investitionsanforderung von €500'000 nicht.


Das neue griechische Non-Dom-Steuerregime für wohlhabende Investoren weltweit kann auf Familienmitglieder ausgeweitet werden, die unabhängig von der Höhe ihres im Ausland erzielten Einkommens eine zusätzliche Pauschalsteuer von €20'000 pro Jahr zahlen. Für unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, die beim Antragsteller leben, besteht keine Melde- und Zahlungspflicht.


Antragsteller können sich jederzeit von der griechischen alternativen Besteuerungsmethode abmelden - Widerrufsanträge müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres gestellt werden. Interessenten können sich aber auch erneut für die griechische Pauschalbesteuerung anmelden.


Der Grundsatz ist also klar: die vorteilhafte griechische alternative Steuerregelung erschöpft die griechische Steuerpflicht auf ausländischen Einkünften vollumfänglich und ersetzt diese mit einer jährlichen alternativen Pauschalsteuer von €100'000.

Programmbeginn 12. Dezember 2019 (im Einklang mit Art. 5A des griechischen Steuergesetzes 4172/2013)
Förderstelle Griechisches Finanzministerium
Kompetente Behörden Finanzamt für ausländische Steueransässige
Popularität Deutsche, Schweizer, Franzosen, Italiener, Briten usw.

Was sind die Hauptvorteile der griechischen Pauschalbesteuerung?


  • Steuerzahler, die der griechischen pauschalen Abgeltungssteuer unterliegen, sind nicht verpflichtet, ausländische Einkünfte in ihrer griechischen Steuererklärung anzugeben
  • Die griechische Alternativsteuer befreit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf ausländische Immobilien und andere Vermögenswerte
  • Im Rahmen des griechischen alternativen Steuerregelung besteht keine gesetzliche Verpflichtung, mehr als 183 Tage in Griechenland zu verbringen, um als in Griechenland steuerpflichtig zu gelten. Personen, die jedoch über 183 Tage in einem anderen Land verbringen, laufen Gefahr, auch in diesem Land Steuerpflicht auszulösen.
  • Laut einer Studie der OECD über Kaufkraftparitäten ist ein "deutscher" Euro in Griechenland gut €1,26 wert

Was sind die Hauptnachteile der griechischen Alternativsteuer?


  • Bereits im Ausland bezahlte Steuern auf ausländische Einnahmen können nicht mit der griechischen Pauschalsteuer verrechnet werden
  • Falls der volle Betrag der griechischen Alternativsteuer nicht rechtzeitig bis zum 31. Dezember bezahlt wird, so endet die Sondersteuerregelung und es gilt stattdessen die übliche griechische Steuer auf weltweitem Einkommen
  • Die griechische Alternativsteuer eignet sich nicht für US-Bürger, die nach ihrem weltweiten Einkommen besteuert werden
  • Die griechische Alternativbesteuerung ist weniger attraktiv für Personen, welche Einkommen aus griechischer Quelle beziehen. Dieses muss jedes Jahr deklariert werden und wird mit dem normalen griechischen Einkommenssatz von bis zu 44% besteuert.

Steuerlicher Wohnsitz in Griechenland


Eine natürliche Person, die sich insgesamt länger als 183 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Griechenland aufhält, gilt ab dem ersten Tag der griechischen Anwesenheit als in Griechenland steueransässig.

Wer kann die griechische Pauschalsteuer beantragen?


  1. Der Bewerber (und alle Familienmitglieder) müssen mindestens 7 von 8 Jahren vor dem Bewerbungstag ausserhalb Griechenlands wohnhaft gewesen sein
  2. Der Antragsteller muss eine griechische TIN-Nummer beantragen, ein persönliches griechisches Bankkonto eröffnen und ein Schreiben eines griechischen Wirtschaftsprüfers vorlegen, in dem bestätigt wird, dass €500'000 bei der griechischen Bank zu Investitionszwecken gehalten werden
  3. Jährliche Zahlung einer Pauschalsteuer von €100'000 (Hauptantragsteller)
  4. Jährliche Zahlung einer Pauschalsteuer von €20'000 (Familienmitglieder)
  5. Verpflichtung, innerhalb von 3 Jahren Investitionen über €500'000 in griechische Immobilien oder Aktien zu tätigen

Antragsgebühr für die griechische alternative Steuerregelung


Antragsgebühr für griechische alternative Steuerregelung €10'000 (umfasst die Beantragung einer griechischen TIN-Nummer, die Eröffnung eines persönlichen griechischen Bankkontos, die Ausstellung einer Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, die Abfassung des Antragsschreibens und die Zusammenstellung, Übersetzung und Beglaubigung der entsprechenden Dokumente sowie deren Einreichung bei den griechischen Steuerbehörden)

Zeitplan für die Einreichung


Anträge für die griechische alternative Steuerregelung müssen bis zum 30. September bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden.



Die griechischen Steuerbehörden treffen ihre Entscheidung innerhalb von 60 Tagen nach dem Antragsdatum.


Die erste pauschale Steuerzahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erlass des Bescheids geleistet werden.


Nach Ablauf von drei Jahren ab Antragstellung, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf der Dreijahresfrist, müssen griechische Pauschalsteuerzahler den griechischen Steuerbehörden Unterlagen vorlegen, die den Abschluss der Investition von €500'000 belegen - entweder im eigenen Namen oder über eine juristische Person oder einen Verwandten.


Wenn die qualifizierte Investition nicht innerhalb von 3 Jahren getätigt wurde, wird die griechische Steuervergünstigung als nichtig betrachtet und die normale griechische Besteuerung rückwirkend angewendet. Pauschalbeträge werden nicht zurückerstattet.

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