Olivenbaum, Kolymbari, Kreta
Seit 2020 lockt Griechenland mit einer jährlichen alternativen Steuerpauschale von €100'000 während 15 Jahren für vermögende Anleger, welche (i) in den vergangenen 8 Jahren mindestens 7 Jahre lang nicht griechischen Wohnsitz hatten (ii) ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und (iii) binnen 3 Jahren griechische Investitionen über €500'000 tätigen (Immobilien, Aktien).
Teilnehmer des griechischen Wohnsitzprogramms für nicht-europäische Anleger (hier) unterliegen der Investitionsanforderung von €500'000 nicht.
Das neue griechische Non-Dom-Steuerregime für wohlhabende Investoren weltweit kann auf Familienmitglieder ausgeweitet werden, die unabhängig von der Höhe ihres im Ausland erzielten Einkommens eine zusätzliche Pauschalsteuer von €20'000 pro Jahr zahlen. Für unverheiratete Kinder unter 18 Jahren, die beim Antragsteller leben, besteht keine Melde- und Zahlungspflicht.
Antragsteller können sich jederzeit von der griechischen alternativen Besteuerungsmethode abmelden - Widerrufsanträge müssen bis zum 31. März eines jeden Jahres gestellt werden. Interessenten können sich aber auch erneut für die griechische Pauschalbesteuerung anmelden.
Der Grundsatz ist also klar: die vorteilhafte griechische alternative Steuerregelung erschöpft die griechische Steuerpflicht auf ausländischen Einkünften vollumfänglich und ersetzt diese mit einer jährlichen alternativen Pauschalsteuer von €100'000.
Programmbeginn | 12. Dezember 2019 (im Einklang mit Art. 5A des griechischen Steuergesetzes 4172/2013) |
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Förderstelle | Griechisches Finanzministerium |
Kompetente Behörden | Finanzamt für ausländische Steueransässige |
Popularität | Deutsche, Schweizer, Franzosen, Italiener, Briten usw. |
Eine natürliche Person, die sich insgesamt länger als 183 Tage in einem Zeitraum von zwölf Monaten in Griechenland aufhält, gilt ab dem ersten Tag der griechischen Anwesenheit als in Griechenland steueransässig.
Antragsgebühr für griechische alternative Steuerregelung | €10'000 (umfasst die Beantragung einer griechischen TIN-Nummer, die Eröffnung eines persönlichen griechischen Bankkontos, die Ausstellung einer Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers, die Abfassung des Antragsschreibens und die Zusammenstellung, Übersetzung und Beglaubigung der entsprechenden Dokumente sowie deren Einreichung bei den griechischen Steuerbehörden) |
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Anträge für die griechische alternative Steuerregelung müssen bis zum 30. September bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden.
Die griechischen Steuerbehörden treffen ihre Entscheidung innerhalb von 60 Tagen nach dem Antragsdatum.
Die erste pauschale Steuerzahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erlass des Bescheids geleistet werden.
Nach Ablauf von drei Jahren ab Antragstellung, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf der Dreijahresfrist, müssen griechische Pauschalsteuerzahler den griechischen Steuerbehörden Unterlagen vorlegen, die den Abschluss der Investition von €500'000 belegen - entweder im eigenen Namen oder über eine juristische Person oder einen Verwandten.
Wenn die qualifizierte Investition nicht innerhalb von 3 Jahren getätigt wurde, wird die griechische Steuervergünstigung als nichtig betrachtet und die normale griechische Besteuerung rückwirkend angewendet. Pauschalbeträge werden nicht zurückerstattet.
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