Nacht, Laterne, Apotheke – Gedankenloses, trübes Licht...
Weniger und weniger...
Mehr Transaktionen auf Auslandskonten erlaubt: Rückwirkend ab dem 01.01.2018 dürfen russische Residenten alle Gelder von Ausländern auf ihren persönlichen Bankkonten in AIA-Partnerstaaten erhalten, wie z. B. Rückzahlungen von Krediten und (Treuhand-)Einlagen, Verkauf von Wertpapieren (Anleihen, Aktien usw.) Dividendenausschüttungen, Zins- und Couponzahlungen, Verkauf von Edelmetallen.
Potenziell weniger zu meldende Kontobewegungen: Russische Einwohner müssen keine Bewegungen auf Privatkonten mehr melden, die (i) in der Eurasischen Wirtschaftsunion oder (ii) in einem der russischen AIA-Partnerstaaten ansässig sind UND (iii) einen Umsatz oder Jahresumsatz nicht überschreiten. Endsaldo von RUB 600'000 (USD 8'000).
Überweisungen an ausländische Einzelunternehmer erlaubt: Traditionell durften russische Einwohner untereinander keine Devisentransaktionen durchführen. Von nun an dürfen russische Einwohner Gelder an ausländische Einzelunternehmer überweisen, die sich weniger als 183 Tage in Russland aufhalten ("besondere Einwohner") im Rahmen von Verträgen über die Übertragung von Waren, IP-Rechten oder Dienstleistungen. Der Federal Tax Service (FTS) kann die Gründungsdokumente des einzelnen Unternehmers anfordern.
Keine Rückführungspflichten für russische Unternehmen mehr im Rahmen von auf ausländische Rubel lautenden Handelsverträgen (jedoch ohne Kredite an Gebietsfremde): Russische Unternehmen unterlag traditionell strengen Rückführungspflichten im Rahmen von Außenhandelsverträgen ("passport sdelki"). Ab dem 01.01.2020 sind russische Exporteure von Waren, Dienstleistungen und IP-Rechten von der Rückführung von Geldern im Rahmen von auf Rubel lautenden (und abgewickelten) Verträgen befreit. Exporteure von Rohstoffen (Kohle, Erz, Mineralien, Öl, Gas, Edelmetalle) sind von der Rückführung eines wachsenden Prozentsatzes des Auftragswertes befreit (2020: 10% / 2021: 30% / 2022: 50% / 2023: 70% / 2024: 100%).
Ab Januar 2020 müssen in Russland ansässige Personen (d. h. Unternehmen, die nach russischem Recht organisiert sind, Personen mit russischen Pässen oder in Russland lebende Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis) ihre Steuerbehörden nicht nur über die Existenz ausländischer Bankkonten informieren, sondern auch über Konten, die bei "anderen" Organisationen des Finanzmarktes ("IOFR") geführt werden, wie beispielsweise bei ausländischen (i) Brokern (ii) Verwahrstellen (iii) Pensionsfonds (iv) Versicherungsgesellschaften.
Positiv ist, dass die CBR-Richtlinie vom 24.12.2019 klarstellt, dass auf solchen Konten "in jedem Fall uneingeschränkt" Gelder entgegengenommen werden können, also unabhängig davon, ob sich solche Konten in der EAWU oder in Russlands AIA-Partnerstaaten befinden.
In Übereinstimmung mit Teil 2 der Kunst. 12 und Teil 10 der Kunst. 28 des Bundesgesetzes vom 10.12.2003 Nr. 173-FZ "Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle" sind russische Einwohner verpflichtet, ihre Steuerbehörden über die Eröffnung (oder Schliessung) von Konten (Einlagen) sowie über Änderungen zu informieren in Kontodaten, bei Banken und anderen Finanzmarktorganisationen, die im Ausland ansässig sind.
Das russische Meldeverfahren für ausländische Konten wurde durch das Dekret Nr. ED-7-14 / 272 @ vom 24.04.2020 eingeführt.
Kurz gesagt müssen russische Einwohner die Steuerbehörde an ihrem Registrierungsort innerhalb von 30 Tagen nach dem Eröffnungs- (oder Schließungs-)Datum eines ausländischen Kontos mit den folgenden Formularen benachrichtigen:
Laden Sie hier die russische Benachrichtigung über die Eröffnung oder Schließung eines ausländischen Kontos herunter
Laden Sie hier die russische Benachrichtigung über Änderungen ausländischer Kontodaten herunter
Laden Sie hier die russische Benachrichtigung über die Existenz eines ausländischen Kontos herunter
Das Verfahren für die jährliche Berichterstattung über ausländische Bankkontobewegungen wurde durch die folgenden russischen Beschlüsse festgelegt (der letzte wurde im April 2020 erlassen):
Gemäss der russischen Währungsgesetzgebung müssen russische natürliche Steuerinländer bis zum 1. Juni des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen jährlichen Bericht über die Geldbewegungen auf ihren ausländischen Bankkonten vorlegen.
Für den Fall, dass im Berichtsjahr ein ausländisches Bankkonto geschlossen wurde, ist eine Meldung für den entsprechenden Zeitraum innerhalb von 30 Tagen nach Kontoschliessung eingereicht werden.
Laden Sie hier das offizielle Formular für die Meldung von russischen Bankkontobewegungen im Ausland im Excel-Format (KND 1112520) und im PDF-Format (KND 1112520) herunter.
Kontoeröffnung / Kontoschliessung: innerhalb eines Monats
Kontobewegungen: vor dem 1. Juni
Beteiligung an CFC: nach 3 Monaten
CFC-Erfolgsrechnung: bis zum 30. April
Zürich
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