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Regeln zur russische Währungskontrolle

Nacht, Laterne, Apotheke – Gedankenloses, trübes Licht...

Russische Währungskontrolle


Privatkunden

Weniger und weniger...


Im August und Dezember 2019 hat Russland Gesetzesregeln zur weiteren Liberalisierung der Währungskontrolle verabschiedet. Während Ansässige die russischen Steuerbehörden weiterhin über die Existenz von Privatkonti bei ausländischen Banken (und neu auch "anderen" Finanzinstituten wie z.B. Brokern) informieren müssen, dürfen sie nun Vermögenswerte von ausländischen Personen auf Konten erhalten, die sich ( i) in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) oder (ii) in Russlands AIA-Partnerstaaten. Tatsächlich ermöglicht der Automatische Informationsaustausch (AIA) Russland indirekten Zugang zu den ausländischen Bankkonten seiner Einwohner, was die Währungskontrolle überflüssig erscheinen lässt.


Neue Freiheiten für Einwohner Russlands


Mehr Transaktionen auf Auslandskonten erlaubt: Rückwirkend ab dem 01.01.2018 dürfen russische Residenten alle Gelder von Ausländern auf ihren persönlichen Bankkonten in AIA-Partnerstaaten erhalten, wie z. B. Rückzahlungen von Krediten und (Treuhand-)Einlagen, Verkauf von Wertpapieren (Anleihen, Aktien usw.) Dividendenausschüttungen, Zins- und Couponzahlungen, Verkauf von Edelmetallen.


Potenziell weniger zu meldende Kontobewegungen: Russische Einwohner müssen keine Bewegungen auf Privatkonten mehr melden, die (i) in der Eurasischen Wirtschaftsunion oder (ii) in einem der russischen AIA-Partnerstaaten ansässig sind UND (iii) einen Umsatz oder Jahresumsatz nicht überschreiten. Endsaldo von RUB 600'000 (USD 8'000).


Überweisungen an ausländische Einzelunternehmer erlaubt: Traditionell durften russische Einwohner untereinander keine Devisentransaktionen durchführen. Von nun an dürfen russische Einwohner Gelder an ausländische Einzelunternehmer überweisen, die sich weniger als 183 Tage in Russland aufhalten ("besondere Einwohner") im Rahmen von Verträgen über die Übertragung von Waren, IP-Rechten oder Dienstleistungen. Der Federal Tax Service (FTS) kann die Gründungsdokumente des einzelnen Unternehmers anfordern.


Keine Rückführungspflichten für russische Unternehmen mehr im Rahmen von auf ausländische Rubel lautenden Handelsverträgen (jedoch ohne Kredite an Gebietsfremde): Russische Unternehmen unterlag traditionell strengen Rückführungspflichten im Rahmen von Außenhandelsverträgen ("passport sdelki"). Ab dem 01.01.2020 sind russische Exporteure von Waren, Dienstleistungen und IP-Rechten von der Rückführung von Geldern im Rahmen von auf Rubel lautenden (und abgewickelten) Verträgen befreit. Exporteure von Rohstoffen (Kohle, Erz, Mineralien, Öl, Gas, Edelmetalle) sind von der Rückführung eines wachsenden Prozentsatzes des Auftragswertes befreit (2020: 10% / 2021: 30% / 2022: 50% / 2023: 70% / 2024: 100%).


Neue Pflichten für russische währungsansässige Personen


Ab Januar 2020 müssen in Russland ansässige Personen (d. h. Unternehmen, die nach russischem Recht organisiert sind, Personen mit russischen Pässen oder in Russland lebende Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis) ihre Steuerbehörden nicht nur über die Existenz ausländischer Bankkonten informieren, sondern auch über Konten, die bei "anderen" Organisationen des Finanzmarktes ("IOFR") geführt werden, wie beispielsweise bei ausländischen (i) Brokern (ii) Verwahrstellen (iii) Pensionsfonds (iv) Versicherungsgesellschaften.


Positiv ist, dass die CBR-Richtlinie vom 24.12.2019 klarstellt, dass auf solchen Konten "in jedem Fall uneingeschränkt" Gelder entgegengenommen werden können, also unabhängig davon, ob sich solche Konten in der EAWU oder in Russlands AIA-Partnerstaaten befinden.


1. Meldung ausländischer Bankkonti


In Übereinstimmung mit Teil 2 der Kunst. 12 und Teil 10 der Kunst. 28 des Bundesgesetzes vom 10.12.2003 Nr. 173-FZ "Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle" sind russische Einwohner verpflichtet, ihre Steuerbehörden über die Eröffnung (oder Schliessung) von Konten (Einlagen) sowie über Änderungen zu informieren in Kontodaten, bei Banken und anderen Finanzmarktorganisationen, die im Ausland ansässig sind.


Das russische Meldeverfahren für ausländische Konten wurde durch das Dekret Nr. ED-7-14 / 272 @ vom 24.04.2020 eingeführt.


Kurz gesagt müssen russische Einwohner die Steuerbehörde an ihrem Registrierungsort innerhalb von 30 Tagen nach dem Eröffnungs- (oder Schließungs-)Datum eines ausländischen Kontos mit den folgenden Formularen benachrichtigen:


Eröffnung eines ausländischen Kontos


Laden Sie hier die russische Benachrichtigung über die Eröffnung oder Schließung eines ausländischen Kontos herunter


Änderung der ausländischen Kontodaten


Laden Sie hier die russische Benachrichtigung über Änderungen ausländischer Kontodaten herunter


Bestehen eines Auslandskontos


Laden Sie hier die russische Benachrichtigung über die Existenz eines ausländischen Kontos herunter


2. Meldung über ausländische Kontobewegungen


Das Verfahren für die jährliche Berichterstattung über ausländische Bankkontobewegungen wurde durch die folgenden russischen Beschlüsse festgelegt (der letzte wurde im April 2020 erlassen):





Gemäss der russischen Währungsgesetzgebung müssen russische natürliche Steuerinländer bis zum 1. Juni des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres einen jährlichen Bericht über die Geldbewegungen auf ihren ausländischen Bankkonten vorlegen.


Für den Fall, dass im Berichtsjahr ein ausländisches Bankkonto geschlossen wurde, ist eine Meldung für den entsprechenden Zeitraum innerhalb von 30 Tagen nach Kontoschliessung eingereicht werden.


Laden Sie hier das offizielle Formular für die Meldung von russischen Bankkontobewegungen im Ausland im Excel-Format (KND 1112520) und im PDF-Format (KND 1112520) herunter.


Formale Einreichungsregeln für ausländische Kontobewegungen (in Kraft seit 2021)


  • Die Meldung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres.


  • Für jedes Konto, das bei einer Bank oder einer anderen Finanzmarktorganisation außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation eröffnet wird, muss eine separate Einreichung mit der entsprechenden Anzahl von Blättern Nr. 2 (einschließlich Informationen über die ausländische Bank und die Kontonummer) eingereicht werden. zusätzlich zu den entsprechenden Belegen (d. h. Kontoauszügen).


  • Bei Mehrwährungskonten muss die Anzahl der im Rahmen der Einreichung hinterlegten Blätter Nr. 4 - 5 der Anzahl der Kontowährungen entsprechen.


  • Bei Gemeinschaftskonten muss von jedem in Russland ansässigen Kontoinhaber eine Meldung eingereicht werden.


  • Die Meldung über ausländische Kontobewegungen kann entweder (i) elektronisch über das persönliche Konto des Steuerpflichtigen oder (ii) in Papierform direkt durch den Steuerpflichtigen oder einen Vertreter oder (iii) per Einschreiben mit Rückschein eingereicht werden.


  • Berichte, die direkt vom Steuerpflichtigen oder einem Vertreter eingereicht oder per Einschreiben mit Rückschein übermittelt werden, müssen in 2 Kopien eingereicht (gesendet) werden.


  • Bei Vorlage eines Berichts in Papierform wird dem Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter am Einreichungstag eine Ausfertigung mit dem Stempelbeleg der Steuerbehörde zurückgesandt oder innerhalb von 5 Werktagen per Einschreiben mit Rückschein versandt. Die zweite Kopie des Berichts verbleibt beim Finanzamt.


  • Die Steuerbehörden der Russischen Föderation haben das Recht, neben der Eröffnung und Führung ausländischer Konten auch Belege und Informationen im Zusammenhang mit der Ausführung von Währungstransaktionen anzufordern.


  • Als Belege für Bankdokumente gelten "Erklärungen oder andere Dokumente, die von Banken oder anderen Finanzmarktorganisationen nach den Gesetzen des Staates ausgestellt wurden, in dem die Bank oder andere Finanzmarktorganisation registriert ist". Ausländische Kontoauszüge sind in Papierform im Original oder in Form einer ordnungsgemäss beglaubigten Kopie oder in elektronischer Form einzureichen.


  • Die Belege müssen in derselben Form eingereicht werden, in der der Originalbericht eingereicht wird. Mit anderen Worten, die Einreichung eines Berichts und der Belege in unterschiedlicher Form (z.B. in Papierform und in elektronischer Form) ist nicht zulässig.


  • In einer Fremdsprache verfasste Dokumente müssen von einer Übersetzung ins Russische begleitet werden, die gemäss den Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation ordnungsgemäss beglaubigt sein muss. Auf Verlangen des Finanzamtes ist eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Russische vorzulegen.


  • Stellt das Finanzamt falsche Angaben, eine unvollständige Ausfüllung der Meldung sowie das Versäumnis oder die Vorlage von Nachweisen in unzulässiger Form fest, teilt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt schriftlich mit der Notwendigkeit, einen korrigierten Bericht vorzulegen. Die entsprechenden (korrigierten) Unterlagen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang der Anzeige beim Finanzamt einzureichen.


Anmeldefristen für private Vermögenskunden mit ausländischen Bankkonten / ausländischen Strukturen


Ausländisches persönliches Bankkonto


Kontoeröffnung / Kontoschliessung: innerhalb eines Monats


Kontobewegungen: vor dem 1. Juni


Ausländische Firma oder Struktur (CFC)


Beteiligung an CFC: nach 3 Monaten


CFC-Erfolgsrechnung: bis zum 30. April

Vermögensplaner mit Fokus Russland kontaktieren

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